06188 Landsberg, Sachsen-Anhalt
Barrierefreie Küche – Fachbetriebe in ganz Deutschland
Eine barrierefreie Küche ermöglicht selbstständiges Kochen im Alter oder mit Einschränkungen. Unterfahrbare Arbeitsflächen, höhenverstellbare Oberschränke und rutschfeste Böden sind die Grundlage.
Die Investition liegt zwischen 10.000 € und 25.000 €. Fachbetriebe mit DIN 18040 Zertifizierung planen Ihre Küche normgerecht und unterstützen beim KfW-Förderantrag.
Barrierefreie Küche nach Stadt
Barrierefreie Küche nach Bundesland
Fachbetriebe für Barrierefreie Küche
18 Fachbetriebe gefunden
33181 Bad Wünnenberg, Nordrhein-Westfalen
47057 Duisburg, Nordrhein-Westfalen
04105 Leipzig, Sachsen
90763 Fürth, Bayern
68259 Mannheim, Baden-Württemberg
40599 Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
13129 Berlin, Berlin
20095 Hamburg, Hamburg
30165 Hannover, Niedersachsen
30159 Hannover, Niedersachsen
18059 Papendorf, Mecklenburg-Vorpommern
66115 Saarbrücken, Saarland
19059 Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
45131 Essen, Nordrhein-Westfalen
04249 Leipzig, Sachsen
28197 Bremen, Bremen
93351 Painten, Bayern
Häufige Fragen zu Barrierefreie Küche
- Was kostet eine barrierefreie Küche?
- Eine barrierefreie Küche kostet 10.000–25.000 €. Höhenverstellbare Arbeitsflächen (3.000–5.000 €), unterfahrbare Spüle, Schubladen statt Oberschränke und rutschfester Boden sind die Hauptposten. KfW-Förderung bis 6.250 € möglich.
- Was macht eine Küche barrierefrei?
- Barrierefreie Küchen haben: unterfahrbare Arbeitsflächen (85 cm Höhe), Schubladen statt Oberschränke, leichtgängige Auszüge, rutschfeste Böden, gute Beleuchtung, erreichbare Bedienelemente und ausreichend Bewegungsfläche (150 cm Wendekreis).
- Ist eine barrierefreie Küche KfW-förderfähig?
- Ja, der Umbau einer Küche nach barrierefreien Standards ist über KfW 455-B (Zuschuss bis 6.250 €) oder KfW 159 (Kredit bis 50.000 €) förderfähig. Voraussetzung: Der Umbau muss den Anforderungen der DIN 18040-2 entsprechen.
Förderung für Barrierefreie Küche
Die KfW fördert barrierefreie Umbauten mit bis zu 6.250 € Zuschuss (Programm 455-B). Zusätzlich erhalten Sie bei Pflegegrad bis zu 4.180 € von der Pflegekasse – insgesamt bis zu 10.430 € möglich.
Alle Förderprogramme im Überblick →