06188 Landsberg, Sachsen-Anhalt
Rampen & Zugänge – Fachbetriebe in ganz Deutschland
Barrierefreie Rampen und Zugänge ermöglichen den schwellenlosen Zugang zur Wohnung. Maximal 6 % Steigung, beidseitige Handläufe und rutschfester Belag sind die Norm nach DIN 18040-1.
Die Kosten liegen je nach Material und Länge zwischen 3.000 € und 8.000 €. Auch mobile Rampen und Plattformlifte sind förderfähig.
Rampen & Zugänge nach Stadt
Rampen & Zugänge nach Bundesland
Fachbetriebe für Rampen & Zugänge
93 Fachbetriebe gefunden
66386 St. Ingbert, Saarland
63584 Gründau, Hessen
13127 Berlin, Berlin
54292 Trier, Rheinland-Pfalz
14641 Wustermark, Brandenburg
18055 Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
38446 Wolfsburg, Niedersachsen
46485 Wesel, Nordrhein-Westfalen
65719 Hofheim am Taunus, Hessen
50933 Köln, Nordrhein-Westfalen
76133 Karlsruhe, Baden-Württemberg
73765 Neuhausen auf den Fildern, Baden-Württemberg
31137 Hildesheim, Niedersachsen
22391 Hamburg, Hamburg
33613 Bielefeld, Nordrhein-Westfalen
30453 Hannover, Niedersachsen
33098 Paderborn, Nordrhein-Westfalen
47805 Krefeld, Nordrhein-Westfalen
35578 Wetzlar, Hessen
Häufige Fragen zu Rampen & Zugänge
- Was kostet Rampen & Zugänge?
- Die Kosten hängen vom Umfang und den individuellen Anforderungen ab. Holen Sie sich mehrere Angebote über unser Verzeichnis ein und vergleichen Sie. Mit KfW-Förderung (bis 6.250 €) und Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €) können Sie bis zu 10.430 € sparen.
- Welche Förderung gibt es für Rampen & Zugänge?
- Bundesweit: KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss), KfW 159 (Kredit bis 50.000 €), Pflegekasse (bis 4.180 € bei Pflegegrad). Zusätzlich gibt es länderspezifische Förderprogramme.
- Wie finde ich einen guten Fachbetrieb für Rampen & Zugänge?
- Achten Sie auf Zertifizierungen wie DIN 18040 oder das Siegel „Generationenfreundlicher Betrieb". Fachbetriebe, die KfW-förderfähig arbeiten, kennen die Anforderungen. Vergleichen Sie mehrere Angebote.
Förderung für Rampen & Zugänge
Die KfW fördert barrierefreie Umbauten mit bis zu 6.250 € Zuschuss (Programm 455-B). Zusätzlich erhalten Sie bei Pflegegrad bis zu 4.180 € von der Pflegekasse – insgesamt bis zu 10.430 € möglich.
Alle Förderprogramme im Überblick →