Haltegriffe für Bad & Dusche
Haltegriffe sind die einfachste und wirkungsvollste Maßnahme für mehr Sicherheit im Bad. An Dusche, Badewanne und WC montiert, geben sie Halt beim Aufstehen, Hinsetzen und bei nassen Böden. Die Nachrüstung ist unkompliziert und in der Regel innerhalb weniger Stunden erledigt.
Typen im Überblick
Wandgriff gerade
Horizontaler oder vertikaler Griff, 30–60 cm lang. Standard für Dusche und WC. Ab ca. 30 €.
Winkelgriff
L-förmiger Griff für Eckbereiche. Bietet Halt in zwei Richtungen. Ab ca. 50 €.
Stützklappgriff
Klappbarer Griff neben dem WC, oft mit Stützbein. Für Personen mit stark eingeschränkter Mobilität. Ab ca. 80 €.
Saugnapf-Griff (mobil)
Ohne Bohren, auf glatten Fliesen. Für unterwegs oder zur Probe. Nur als Ergänzung — keine dauerhafte Lösung. Ab ca. 15 €.
Worauf Sie achten sollten
Worauf Sie achten sollten: Traglast mindestens 120 kg, rostfreies Material (Edelstahl oder Kunststoff), rutschfeste Oberfläche. Nach DIN 18040-2 sollten Haltegriffe neben WC und in der Dusche angebracht werden. Die Montagehöhe richtet sich nach der Körpergröße — typisch sind 80–85 cm.
Förderung & Kostenübernahme
Als Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad von der Pflegekasse bezuschusst (§ 40 SGB XI, bis 4.180 €). Auch über KfW 455-B als Teil eines barrierefreien Badumbaus förderfähig.
Alle Förderprogramme im Überblick →Fachbetrieb für Einbau finden
Für fachgerechte Montage und Beratung empfehlen wir einen spezialisierten Fachbetrieb aus unserem Verzeichnis.
Häufige Fragen
- Was kosten Haltegriffe fürs Bad?
- Einfache Wandgriffe kosten 30–60 €, Winkelgriffe 50–100 €, Stützklappgriffe 80–200 €. Dazu kommen Montagekosten von 50–100 € pro Griff durch einen Fachbetrieb. Bei Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
- Kann ich Haltegriffe selbst montieren?
- Grundsätzlich ja, wenn Sie handwerklich erfahren sind. Wichtig: Haltegriffe müssen in stabiles Mauerwerk oder mit Spezial-Dübeln in Rigips verschraubt werden. Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist oft eine fachgerechte Montage Voraussetzung.
- Welche Haltegriffe werden von der Pflegekasse bezahlt?
- Bei anerkanntem Pflegegrad (1–5) werden Haltegriffe als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme bezuschusst (§ 40 SGB XI). Der Antrag muss vor der Montage bei der Pflegekasse gestellt werden.