Förderung barrierefreier Umbau in Brandenburg
Brandenburg bietet über die ILB einen der höchsten Direktzuschüsse: bis zu 26.000 Euro für behindertengerechte Wohnraumanpassung (GdB 80+). Zusätzlich gibt es den Brandenburg-Kredit mit 5 % Tilgungszuschuss.
Brandenburgs Programm für behindertengerechte Wohnraumanpassung ist mit bis zu 26.000 Euro eines der großzügigsten in Deutschland — allerdings nur für Menschen mit Schwerstmobilitätsbehinderung (GdB 80+). Die Förderung teilt sich auf: bis zu 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und bis zu 14.000 Euro für technische Hilfsmittel. Die Antragstellung ist 2026 wieder möglich; die Wohnraumanpassungsrichtlinie wurde ab 01.01.2026 neu gefasst und bis 31.12.2028 verlängert. Ergänzend gibt es den Brandenburg-Kredit mit 5 % Tilgungszuschuss, der sich vor allem an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter, Kommunen und kommunale Unternehmen richtet. Für selbstnutzende private Eigentümer bleibt der ILB-Zuschuss bei GdB 80+ der zentrale Landesbaustein.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (wieder offen)
Landesprogramme in Brandenburg
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)
Antragstellung 2026 wieder möglich. Die Wohnraumanpassungsrichtlinie ist ab 01.01.2026 neu gefasst und bis 31.12.2028 verlängert.
- Art
- Direktzuschuss
- Maximaler Betrag
- 26.000 Euro (12.000 € Bau + 14.000 € Hilfsmittel)
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- GdB 80+ (Schwerstmobilitätsbehinderung)
- Einkommensgrenze
- Antrag bei ILB vor Baubeginn
Gut zu wissen: Potenziell günstigste Kombination für Rollstuhlnutzer: bis 26.000 Euro Zuschuss.
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
ILB
- Art
- Kredit mit 5 % Tilgungszuschuss
- Maximaler Betrag
- 50.000 Euro
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private/gewerbliche Vermieter, Kommunen oder kommunale Unternehmen
- Antrag bei ILB vor Baubeginn
- Nicht als klassische Selbstnutzer-Förderung für private Eigentümer konzipiert
Optimale Kombination in Brandenburg
ILB Zuschuss (bis 26.000 €) + Brandenburg-Kredit (bis 50.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159.
Kombinationsregeln unterscheiden sich je Förderstelle. Keine Doppelförderung derselben Maßnahme; bei öffentlichen Landesmitteln Anrechnung oder Ausschluss vor Antragstellung prüfen. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Brandenburg
Rollstuhlgerechter Komplettumbau Bad + Rampe + Türverbreiterungen, 66-Jähriger mit GdB 90, Pflegegrad 3
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Brandenburg
- Gilt das ILB-Zuschussprogramm noch 2026?
- Ja. Die Antragstellung ist 2026 wieder möglich; die Wohnraumanpassungsrichtlinie ist ab 01.01.2026 neu gefasst und bis 31.12.2028 verlängert. Beantragen Sie die Förderung bei der ILB immer vor Maßnahmenbeginn.
- Was zählt als Schwerstmobilitätsbehinderung (GdB 80+)?
- Ein GdB von 80 oder höher mit dem Merkzeichen G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis. Typische Ursachen: Querschnittslähmung, schwere Gelenkerkrankungen, Multiple Sklerose, fortgeschrittene Arthrose. Der GdB wird vom Versorgungsamt festgestellt.
- Kann ich den Brandenburg-Kredit auch ohne Behinderung nutzen?
- Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen ist kein klassisches Selbstnutzerprogramm für private Eigenheimbesitzer. Er richtet sich vor allem an Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private und gewerbliche Vermieter, Kommunen und kommunale Unternehmen. Für private Selbstnutzer sind Pflegekasse, KfW und der ILB-Zuschuss bei GdB 80+ relevanter.
- Kann ich Landesförderung in Brandenburg mit der Pflegekasse kombinieren?
- Teilweise. Viele Programme lassen Kombinationen zu, andere rechnen öffentliche Fördermittel an oder sind derzeit geschlossen. Entscheidend sind die Regeln der jeweiligen Förderstelle und das Verbot der Doppelförderung derselben Maßnahme. ILB Zuschuss (bis 26.000 €) + Brandenburg-Kredit (bis 50.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Juli 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.