Förderung barrierefreier Umbau in Brandenburg
Brandenburg bietet über die ILB einen der höchsten Direktzuschüsse: bis zu 26.000 Euro für behindertengerechte Wohnraumanpassung (GdB 80+). Zusätzlich gibt es den Brandenburg-Kredit mit 5 % Tilgungszuschuss.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Brandenburg
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)
Die Richtlinie war bis 31.12.2025 befristet. Bitte direkt bei der ILB erfragen, ob die Richtlinie für 2026 verlängert wurde.
- Art
- Direktzuschuss
- Maximaler Betrag
- 26.000 Euro (12.000 € Bau + 14.000 € Hilfsmittel)
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- GdB 80+ (Schwerstmobilitätsbehinderung)
- Einkommensgrenze
- Antrag bei ILB vor Baubeginn
Gut zu wissen: Potenziell günstigste Kombination für Rollstuhlnutzer: bis 26.000 Euro Zuschuss.
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
ILB
- Art
- Kredit mit 5 % Tilgungszuschuss
- Maximaler Betrag
- 50.000 Euro
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Antrag bei ILB vor Baubeginn
Optimale Kombination in Brandenburg
ILB Zuschuss (bis 26.000 €) + Brandenburg-Kredit (bis 50.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159.
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Brandenburg
- Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Brandenburg?
- Brandenburg bietet über ILB landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
- Kann ich Landesförderung in Brandenburg mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. ILB Zuschuss (bis 26.000 €) + Brandenburg-Kredit (bis 50.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
Fachbetrieb in Brandenburg finden
Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.
Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.