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Förderung barrierefreier Umbau in Brandenburg

Brandenburg bietet über die ILB einen der höchsten Direktzuschüsse: bis zu 26.000 Euro für behindertengerechte Wohnraumanpassung (GdB 80+). Zusätzlich gibt es den Brandenburg-Kredit mit 5 % Tilgungszuschuss.

Brandenburgs Programm für behindertengerechte Wohnraumanpassung ist mit bis zu 26.000 Euro eines der großzügigsten in Deutschland — allerdings nur für Menschen mit Schwerstmobilitätsbehinderung (GdB 80+). Die Förderung teilt sich auf: bis zu 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und bis zu 14.000 Euro für technische Hilfsmittel. Wichtig: Die Richtlinie war bis 31.12.2025 befristet — ob sie 2026 verlängert wurde, muss direkt bei der ILB erfragt werden. Ergänzend steht der Brandenburg-Kredit mit 5 % Tilgungszuschuss auch ohne GdB-Nachweis zur Verfügung. Für Potsdamer und Berliner Umland-Bewohner besonders relevant.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Brandenburg

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum

ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)

Status prüfen

Die Richtlinie war bis 31.12.2025 befristet. Bitte direkt bei der ILB erfragen, ob die Richtlinie für 2026 verlängert wurde.

Art
Direktzuschuss
Maximaler Betrag
26.000 Euro (12.000 € Bau + 14.000 € Hilfsmittel)
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • GdB 80+ (Schwerstmobilitätsbehinderung)
  • Einkommensgrenze
  • Antrag bei ILB vor Baubeginn

Gut zu wissen: Potenziell günstigste Kombination für Rollstuhlnutzer: bis 26.000 Euro Zuschuss.

Offizielle Programmseite

Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen

ILB

Aktiv
Art
Kredit mit 5 % Tilgungszuschuss
Maximaler Betrag
50.000 Euro
Einkommensgrenze
Nein

Voraussetzungen

  • Antrag bei ILB vor Baubeginn
Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Brandenburg

ILB Zuschuss (bis 26.000 €) + Brandenburg-Kredit (bis 50.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159.

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Rechenbeispiel: Förderung in Brandenburg

Rollstuhlgerechter Komplettumbau Bad + Rampe + Türverbreiterungen, 66-Jähriger mit GdB 90, Pflegegrad 3

Gesamtkosten40.000 €
ILB Zuschuss Bau (max. 12.000 €)12.000 €
ILB Zuschuss Hilfsmittel (max. 14.000 €)10.000 €
Pflegekasse § 40 SGB XI4.180 €
Eigenanteil13.820 €

Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Brandenburg

Gilt das ILB-Zuschussprogramm noch 2026?
Die Richtlinie war bis 31.12.2025 befristet. Ob sie für 2026 verlängert wurde, erfragen Sie bitte direkt bei der ILB (Tel. 0331 660-0). Der Brandenburg-Kredit mit 5 % Tilgungszuschuss ist unabhängig davon weiterhin verfügbar.
Was zählt als Schwerstmobilitätsbehinderung (GdB 80+)?
Ein GdB von 80 oder höher mit dem Merkzeichen G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis. Typische Ursachen: Querschnittslähmung, schwere Gelenkerkrankungen, Multiple Sklerose, fortgeschrittene Arthrose. Der GdB wird vom Versorgungsamt festgestellt.
Kann ich den Brandenburg-Kredit auch ohne Behinderung nutzen?
Ja, der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen steht allen offen — ohne Einkommensgrenze und ohne GdB-Nachweis. Der 5 % Tilgungszuschuss auf bis zu 50.000 Euro Kredit ergibt einen indirekten Zuschuss von bis zu 2.500 Euro. Antrag bei der ILB vor Baubeginn.
Kann ich Landesförderung in Brandenburg mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. ILB Zuschuss (bis 26.000 €) + Brandenburg-Kredit (bis 50.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Brandenburg finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.