Förderung barrierefreier Umbau in Bremen
Bremen hat kein eigenständiges Zuschussprogramm für Barrierefreiheit. Die BAB leitet den KfW 159 durch und bietet einen kostenlosen Förderlotsen, der bei der optimalen Programmkombination berät.
Bremen und Bremerhaven bieten kein eigenes Landeszuschussprogramm für barrierefreien Umbau — anders als das Nachbar-Stadtstaat Hamburg mit seinen 15.000 Euro Zuschuss. Die BAB (Bremer Aufbau-Bank) kompensiert das teilweise durch einen kostenlosen Förderlotsen-Service: Dieser berät Eigentümer und Mieter individuell zur optimalen Kombination von KfW, Pflegekasse und weiteren Fördertöpfen. Der KfW 159 wird über die BAB durchgeleitet, ohne zusätzliche Zinsverbilligung. Für Bremer ist die Pflegekasse (4.180 € bei Pflegegrad) die wichtigste Zuschussquelle für barrierefreien Umbau.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Bremen
BAB – Kredite rund ums Haus (KfW 159 Durchleitung)
BAB (Bremer Aufbau-Bank)
- Art
- Zinsgünstiges Darlehen (KfW-Durchleitung + Beratung)
- Maximaler Betrag
- 50.000 Euro (KfW 159)
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Selbstgenutztes oder vermietetes Wohngebäude in Bremen/Bremerhaven
- Keine Einkommensgrenze (für Gebäudemodernisierung)
- Antrag bei BAB vor Baubeginn
Gut zu wissen: Kein eigenständiges Zuschussprogramm (anders als Hamburg). Die BAB bietet einen kostenlosen Förderlotsen für die optimale Programmkombination.
Optimale Kombination in Bremen
KfW 159 über BAB (bis 50.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + BAB Förderlotse (kostenlose Beratung).
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Bremen
Badumbau bodengleiche Dusche, 74-Jährige mit Pflegegrad 1 in Bremen
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Bremen
- Gibt es in Bremen gar keinen Zuschuss für barrierefreien Umbau?
- Kein Landeszuschuss — aber die Pflegekasse zahlt 4.180 Euro Zuschuss bei Pflegegrad 1–5. Zusätzlich können Sie Handwerkerkosten steuerlich absetzen (§ 35a EStG, max. 1.200 €/Jahr). Der BAB-Förderlotse hilft kostenlos, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
- Was bringt der BAB-Förderlotse konkret?
- Der Förderlotse der BAB berät kostenlos und individuell: Er prüft Ihre Förderfähigkeit für KfW 159, Pflegekasse und steuerliche Absetzbarkeit, hilft bei der Antragstellung und informiert über aktuelle Programme. Termin vereinbaren über bab-bremen.de oder telefonisch.
- Warum hat Bremen kein eigenes Förderprogramm wie Hamburg?
- Bremen hat als kleinstes Bundesland einen eingeschränkten Landeshaushalt. Anders als Hamburg (15.000 € Zuschuss) setzt Bremen auf die Durchleitung bundesweiter Programme und kostenlose Beratung. Für größere Umbauten empfiehlt sich die Kombination KfW 159 + Pflegekasse + steuerliche Absetzbarkeit.
- Kann ich Landesförderung in Bremen mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. KfW 159 über BAB (bis 50.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + BAB Förderlotse (kostenlose Beratung).
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.