Förderung barrierefreier Umbau in Bremen
Bremen hat kein eigenständiges Zuschussprogramm für Barrierefreiheit. Die BAB leitet den KfW 159 durch und bietet einen kostenlosen Förderlotsen, der bei der optimalen Programmkombination berät.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Bremen
BAB – Kredite rund ums Haus (KfW 159 Durchleitung)
BAB (Bremer Aufbau-Bank)
- Art
- Zinsgünstiges Darlehen (KfW-Durchleitung + Beratung)
- Maximaler Betrag
- 50.000 Euro (KfW 159)
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Selbstgenutztes oder vermietetes Wohngebäude in Bremen/Bremerhaven
- Keine Einkommensgrenze (für Gebäudemodernisierung)
- Antrag bei BAB vor Baubeginn
Gut zu wissen: Kein eigenständiges Zuschussprogramm (anders als Hamburg). Die BAB bietet einen kostenlosen Förderlotsen für die optimale Programmkombination.
Optimale Kombination in Bremen
KfW 159 über BAB (bis 50.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + BAB Förderlotse (kostenlose Beratung).
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Bremen
- Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Bremen?
- Bremen bietet über BAB landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
- Kann ich Landesförderung in Bremen mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. KfW 159 über BAB (bis 50.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + BAB Förderlotse (kostenlose Beratung).
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.