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Förderung

KfW 455-B 2026: Bis zu 6.250 € Zuschuss — jetzt beantragen

1. März 2026(aktualisiert: 8. April 2026)8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Stand April 2026: Der KfW-Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen" ist wieder offen. Laut KfW können Sie „ab sofort" Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung beantragen — nach der Aussetzung Anfang 2025.

Die Konditionen sind unverändert: Bis zu 6.250 € Zuschuss für das Standard­paket „Altersgerechtes Haus" oder bis zu 2.500 € Zuschuss für Einzelmaßnahmen — geschenktes Geld, keine Rückzahlung.

Das Problem: Im Bundeshaushalt 2026 sind nur 50 Millionen Euro eingeplant — deutlich weniger als in den Vorjahren (75–150 Mio. €). Die Mittel werden voraussichtlich innerhalb weniger Monate aufgebraucht sein. In früheren Programmjahren war das Budget teilweise schon nach wenigen Wochen vergriffen.

Die Konsequenz: Wer einen barrierefreien Umbau plant, sollte jetzt handeln — Kostenvoranschläge einholen, im KfW-Zuschussportal registrieren und den Antrag stellen, bevor ein Handwerkervertrag unterschrieben wird. Den kompletten Ablauf zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Antragsanleitung.

Was ist das KfW-Programm 455-B?

Das Programm „Altersgerecht Umbauen — Investitionszuschuss" (Nr. 455-B) ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss der KfW-Förderbank für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohngebäuden. Die verbindlichen Konditionen finden Sie im offiziellen KfW-Merkblatt 455-B.

Anders als der KfW-Kredit 159 (zinsgünstiges Darlehen, jederzeit verfügbar) handelt es sich beim 455-B um geschenktes Geld — Sie müssen nichts zurückzahlen.

Achtung: Zuschuss (455-B) und Kredit (159) können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Sie müssen sich für eines der beiden Programme entscheiden.

Fördersätze und Beträge

Die Konditionen sind gegenüber den Vorjahren unverändert:

FörderstufeZuschussMax. BetragFörderfähige Kosten
Einzelmaßnahmen (z. B. nur Bad oder nur Türen)10 %2.500 €Bis 25.000 €
Standard „Altersgerechtes Haus" (umfassendes Paket)12,5 %6.250 €Bis 50.000 €

Mindestinvestition: 2.000 Euro förderfähige Kosten. Kleinere Maßnahmen werden nicht gefördert.

Quelle: KfW-Merkblatt 455-B.

Einzelmaßnahmen vs. Standard — was ist besser?

Für den Standard „Altersgerechtes Haus" müssen alle Förderbereiche erfüllt werden: Wege, Stellflächen, Bad, Türen, Orientierung und Kommunikation. Das lohnt sich nur bei einem umfassenden Umbau.

Für die meisten Eigenheimbesitzer ist die Einzelmaßnahme realistischer: Ein barrierefreies Bad, eine Türverbreiterung oder ein Treppenlift als einzelne Maßnahme beantragt, bringt bis zu 2.500 Euro Zuschuss.

Wer kann beantragen?

  • Eigentümer von Wohngebäuden (Ein-/Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
  • Mieter — mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters
  • Käufer einer bereits barrierearm umgebauten Immobilie (innerhalb von 12 Monaten nach Kauf)

Keine Einschränkungen bei:

  • Alter (auch jüngere Eigentümer können beantragen)
  • Einkommen (keine Einkommensprüfung)
  • Pflegegrad (kein Pflegegrad erforderlich)

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das Programm fördert alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung gemäß den technischen Mindestanforderungen der KfW:

Bad und Sanitär

  • Bodengleiche Dusche (max. 20 mm Schwellenhöhe, mind. 120 × 120 cm)
  • Barrierefreies WC (Sitzhöhe 46–48 cm, seitlicher Zugang)
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe
  • Unterfahrbarer Waschtisch
  • Rutschhemmende Fliesen (mind. Bewertungsgruppe B)

Türen, Wege und Zugänge

  • Türverbreiterung auf mind. 80 cm lichte Breite
  • Schwellenabbau (max. 20 mm)
  • Rampen (max. 6 % Steigung)
  • Verbesserung der Wege zum Hauseingang

Treppen und Aufzüge

Technik und Sicherheit

  • Smart-Home-Systeme (automatische Türöffner, Sprachsteuerung)
  • Bewegungsmelder und Beleuchtung
  • Notrufsysteme
  • Gegensprechanlagen mit Kamera

Nicht gefördert

  • Reine Schönheitsreparaturen
  • Energetische Sanierung (→ dafür BAFA/BEG)
  • Möbel und Einrichtung
  • Eigenleistung (nur Fachhandwerker-Rechnungen)

Antrag in 5 Schritten — so gehen Sie vor

Eine ausführliche Anleitung mit Checklisten und den 7 häufigsten Fehlern finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Ratgeber zur Antragstellung.

Schritt 1: Bestandsaufnahme und Kostenvoranschläge

Ermitteln Sie, welche Maßnahmen nötig sind. Holen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge von spezialisierten Fachbetrieben ein. Achten Sie darauf, dass die Angebote die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllen (z. B. Duschmaße, Türbreiten).

Wichtig: Beratungsgespräche, Vor-Ort-Begehungen und Kostenvoranschläge gelten nicht als Vorhabenbeginn — diese Schritte dürfen Sie vor dem Antrag erledigen.

Schritt 2: KfW-Zuschussportal einrichten

Registrieren Sie sich im KfW-Zuschussportal. Sie brauchen eine Identitätsprüfung (Video-Ident oder PostIdent) und hinterlegen Ihre Bankverbindung.

Schritt 3: Antrag online einreichen

Reichen Sie den Antrag im Zuschussportal ein — mit Angaben zur Maßnahme, zu den geplanten Kosten und zur Immobilie.

Die wichtigste Regel: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn eingereicht werden. Wer vorher einen Handwerkervertrag unterschreibt, Material bestellt oder Anzahlungen leistet, verliert den Förderanspruch.

Schritt 4: Nach Zusage — Umbau durchführen

Nach der Antragsbestätigung beauftragen Sie Ihren Handwerker und führen den Umbau durch. Ab Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Durchführung.

Schritt 5: Nach Umbau — Rechnungen einreichen

Laden Sie die Rechnungen im KfW-Portal hoch. Die Rechnungen müssen:

  • Auf Ihren Namen ausgestellt sein
  • Die Maßnahmen detailliert beschreiben
  • Bargeldlos bezahlt worden sein (Überweisung, keine Barzahlung)

Der Zuschuss wird nach Prüfung auf Ihr Konto überwiesen.

Warum das Budget schnell aufgebraucht sein wird

JahrBudgetErgebnis
201975 Mio. €Zur Jahresmitte ausgeschöpft
202075 Mio. €Zur Jahresmitte ausgeschöpft
202375 Mio. €In wenigen Monaten ausgeschöpft
2024150 Mio. €Zeitweise aufgestockt, trotzdem knapp
202650 Mio. €Offen seit Frühjahr 2026 — Erschöpfung noch im Jahresverlauf erwartet

Mit 50 Millionen Euro können bei einem durchschnittlichen Zuschuss von 3.000–4.000 Euro nur etwa 12.500–16.000 Haushalte gefördert werden. Branchenverbände kritisieren das Budget als zu niedrig — zum Vergleich: In früheren Jahren war der deutlich größere Topf teilweise schon nach wenigen Wochen vergriffen.

Fazit: Das Programm läuft, aber wer wartet, riskiert, leer auszugehen. Bereiten Sie Ihre Unterlagen so schnell wie möglich vor und stellen Sie den Antrag — bevor das Budget erschöpft ist.

Alternativen, wenn das Budget aufgebraucht ist

Falls Sie den 455-B-Zuschuss nicht mehr bekommen, gibt es andere Wege:

  1. KfW-Kredit 159: Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €, jederzeit verfügbar, Antrag über Ihre Hausbank
  2. Pflegekasse: Bis 4.180 € Zuschuss bei anerkanntem Pflegegrad (Details im Ratgeber)
  3. Landesprogramme: Je nach Bundesland 5.000–20.000 € zusätzlich (Übersicht aller Förderprogramme)
  4. Steuerliche Absetzbarkeit: 20 % der Handwerker-Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr (§ 35a EStG)
  5. Krankenkasse: Einzelne Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung (Haltegriffe, Duschstuhl, Rampen)

KfW 455-B und Pflegekasse kombinieren

Die Kombination ist möglich — aber nicht für dieselbe Maßnahme. In der Praxis teilen Sie Ihr Projekt auf:

MaßnahmeFördertopfZuschuss
Bodengleiche DuschePflegekassebis 4.180 €
Türverbreiterung + SchwellenabbauKfW 455-Bbis 2.500 €
HaltegriffeKrankenkasse (Rezept)100 %
Summebis 6.680 € +

Mehr zur optimalen Kombination aller Fördertöpfe mit 6 Rechenbeispielen: Förderung kombinieren — so holen Sie das Maximum

Häufige Fragen

Ist KfW 455-B aktuell (2026) beantragbar?

Ja. Die KfW schreibt auf der offiziellen Programmseite: „Ab sofort können Sie wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden beantragen." Das Programm war 2025 ausgesetzt und ist seit dem Frühjahr 2026 wieder geöffnet. Der Antrag erfolgt ausschließlich über das KfW-Zuschussportal vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.

Hat sich etwas an den Förderkonditionen geändert?

Nein. Die KfW hat bestätigt, dass das Programm „zu unveränderten Fördervoraussetzungen und Konditionen" zurückkehrt. Fördersätze (10 % bzw. 12,5 %), Maximalbeträge (2.500 € bzw. 6.250 €) und förderfähige Maßnahmen sind identisch.

Brauche ich einen Energieberater?

Für den Zuschuss 455-B ist kein Energieberater erforderlich. Der Energieberater wird nur für das KfW-Programm 261 (energetische Sanierung) gebraucht. Für 455-B reichen Ihre Kostenvoranschläge und der Online-Antrag.

Wie schnell muss ich handeln?

Das Budget 2026 ist mit 50 Mio. € begrenzt und wird laufend abgerufen. Wer wartet, riskiert, leer auszugehen. Bereiten Sie Kostenvoranschläge und Portal-Registrierung parallel vor und reichen Sie den Antrag ein, sobald Sie eine konkrete Maßnahme planen — immer bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Was zählt als Vorhabenbeginn?

Als Vorhabenbeginn gilt das Unterschreiben eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Nicht als Vorhabenbeginn gelten: Beratungsgespräche, Vor-Ort-Begehungen, Kostenvoranschläge und Planungsleistungen.

Wie lange dauert die Prüfung?

Erfahrungsgemäß 2–4 Wochen. Bei hohem Antragsaufkommen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Lohnt sich der Zuschuss 455-B oder ist der Kredit 159 besser?

Der Zuschuss (455-B) ist immer vorzuziehen — geschenktes Geld ist besser als geliehenes. Nutzen Sie den Kredit 159 nur, wenn: (a) das 455-B-Budget für das Jahr aufgebraucht ist, oder (b) Sie mehr als 50.000 € investieren wollen. Einen detaillierten Vergleich mit Rechenbeispielen finden Sie in unserem Ratgeber KfW 455-B vs. KfW 159.

Gilt die Förderung auch für Mietwohnungen?

Ja. Mieter können den Zuschuss beantragen, brauchen aber die schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Umbaumaßnahme.

Weiterführende Ratgeber

Offizielle Quellen

Jetzt handeln — Fachbetrieb finden

Der erste Schritt ist ein konkreter Kostenvoranschlag von einem spezialisierten Fachbetrieb — noch bevor Sie den KfW-Antrag stellen. Achten Sie auf Erfahrung mit barrierefreiem Umbau und Kenntnis der KfW-Anforderungen.

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