Förderung barrierefreier Umbau in Bayern
Bayern bietet über die BayernLabo ein leistungsfreies Darlehen von bis zu 10.000 Euro für barrierefreie Wohnungsanpassungen. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest.
Mit über 2,8 Millionen Einwohnern über 65 Jahren hat Bayern den höchsten Bedarf an barrierefreiem Wohnraum aller Bundesländer. Das bayerische Programm ist besonders attraktiv, weil das Darlehen nach 5 Jahren zweckentsprechender Nutzung weder zurückgezahlt noch verzinst werden muss — es wirkt also wie ein Zuschuss. Die Antragstellung erfolgt über das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt. Wichtig: Die Einkommensgrenze richtet sich nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), das großzügiger ist als in vielen anderen Bundesländern.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Bayern
Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Anpassung für Menschen mit Behinderung
BayernLabo / Landratsamt
- Art
- Leistungsfreies Darlehen (faktisch Zuschuss)
- Maximaler Betrag
- 10.000 Euro
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest
- Eigentümer, die selbst in der Wohnung leben
- Einkommensgrenze gemäß Art. 11 Abs. 1 BayWoFG
- Antrag vor Baubeginn
Gut zu wissen: Nach 5 Jahren zweckentsprechender Nutzung: weder Rückzahlung noch Verzinsung — faktisch ein Zuschuss.
Optimale Kombination in Bayern
BayernLabo (10.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) = bis zu 64.180 € Gesamtförderung.
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Bayern
Badumbau bodengleiche Dusche + Haltegriffe, 72-Jährige mit Pflegegrad 1 und GdB 50
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Bayern
- Brauche ich für die BayernLabo-Förderung einen Schwerbehindertenausweis?
- Ja, Sie benötigen entweder einen Schwerbehindertenausweis (GdB 50+) oder ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des barrierefreien Umbaus bestätigt. Ein Pflegegrad allein reicht für die Landesförderung nicht aus — dafür greifen aber Pflegekasse und KfW.
- Wie lange dauert die Bearbeitung des BayernLabo-Antrags?
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen. Der Antrag wird über das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt eingereicht. Planen Sie diese Zeit ein, denn mit dem Umbau darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.
- Gilt die Einkommensgrenze in Bayern auch für Rentner?
- Ja, die Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG gilt für alle Antragsteller. Allerdings wird bei Rentnern nur die gesetzliche Rente und eventuelle Zusatzeinkünfte angerechnet. Viele Rentner liegen unter der Grenze. Bei Überschreitung bleiben KfW 159 und Pflegekasse ohne Einkommensgrenze verfügbar.
- Kann ich Landesförderung in Bayern mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. BayernLabo (10.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) = bis zu 64.180 € Gesamtförderung.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.