Förderung barrierefreier Umbau in Niedersachsen
Niedersachsen bietet über die NBank eine attraktive Kombination: bis zu 5.000 Euro Zuschuss bei vollständiger Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 plus 3.000 Euro je Haushaltsmitglied mit Behinderung.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Niedersachsen
NBank Eigentumsförderung – altersgerecht modernisieren
NBank
- Art
- Zinsloses Darlehen + Tilgungsnachlass + Zuschuss
- Maximaler Betrag
- 5.000 Euro Zuschuss (DIN 18040-2) + 3.000 Euro Behindertenzuschuss + Darlehen
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Selbstgenutztes Wohneigentum in Niedersachsen
- Einkommensgrenze (NBank-Grenzen)
- Antrag bei NBank Hannover oder örtliche Wohnraumförderstelle
Gut zu wissen: Kombination: 5.000 Euro Zuschuss für vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 + 3.000 Euro je Haushaltsmitglied mit Behinderung. Zinsloses Darlehen mit 30 % Tilgungsnachlass nach 20 Jahren.
Optimale Kombination in Niedersachsen
NBank Zuschüsse (bis 8.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 62.180 € Gesamtförderung.
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Niedersachsen
- Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Niedersachsen?
- Niedersachsen bietet über NBank landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
- Kann ich Landesförderung in Niedersachsen mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. NBank Zuschüsse (bis 8.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 62.180 € Gesamtförderung.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.