Förderung barrierefreier Umbau in Niedersachsen
Niedersachsen bietet über die NBank eine attraktive Kombination: bis zu 5.000 Euro Zuschuss bei vollständiger Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 plus 3.000 Euro je Haushaltsmitglied mit Behinderung.
Das niedersächsische Programm ist eines der wenigen, das einen echten Zuschuss mit einem zinslosen Darlehen kombiniert. Der Zuschuss von 5.000 Euro setzt die vollständige Umsetzung der DIN 18040-2 voraus — ein anspruchsvolles Ziel, das professionelle Planung erfordert. Der Zusatzzuschuss von 3.000 Euro pro Haushaltsmitglied mit Behinderung ist in Deutschland einzigartig und kann bei Mehrpersonenhaushalten den Zuschuss deutlich erhöhen. Das zinslose Darlehen wird mit 30 % Tilgungsnachlass nach 20 Jahren gewährt. Die NBank in Hannover ist die zentrale Anlaufstelle — alternativ können Anträge bei der örtlichen Wohnraumförderstelle eingereicht werden.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Niedersachsen
NBank Eigentumsförderung – altersgerecht modernisieren
NBank
- Art
- Zinsloses Darlehen + Tilgungsnachlass + Zuschuss
- Maximaler Betrag
- 5.000 Euro Zuschuss (DIN 18040-2) + 3.000 Euro Behindertenzuschuss + Darlehen
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Selbstgenutztes Wohneigentum in Niedersachsen
- Einkommensgrenze (NBank-Grenzen)
- Antrag bei NBank Hannover oder örtliche Wohnraumförderstelle
Gut zu wissen: Kombination: 5.000 Euro Zuschuss für vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 + 3.000 Euro je Haushaltsmitglied mit Behinderung. Zinsloses Darlehen mit 30 % Tilgungsnachlass nach 20 Jahren.
Optimale Kombination in Niedersachsen
NBank Zuschüsse (bis 8.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 62.180 € Gesamtförderung.
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Niedersachsen
Vollständiger barrierefreier Badumbau nach DIN 18040-2, Ehepaar (beide GdB 60), Pflegegrad 1
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Niedersachsen
- Bekomme ich den 3.000-Euro-Zuschuss für jedes Haushaltsmitglied mit Behinderung?
- Ja, der Zuschuss von 3.000 Euro wird pro Haushaltsmitglied mit Behinderung gewährt. Bei einem Ehepaar, bei dem beide einen GdB von 50+ haben, sind das 6.000 Euro zusätzlich zum DIN-Zuschuss von 5.000 Euro — insgesamt bis zu 11.000 Euro Zuschuss allein von der NBank.
- Was passiert mit dem NBank-Darlehen nach 20 Jahren?
- Nach 20 Jahren zweckentsprechender Nutzung erlässt die NBank 30 % des Darlehens (Tilgungsnachlass). Bei einem Darlehen von 30.000 Euro sparen Sie also 9.000 Euro. Das Darlehen ist zudem zinslos — Sie zahlen nur die Tilgung.
- Muss die gesamte Wohnung nach DIN 18040-2 umgebaut werden?
- Für den 5.000-Euro-Zuschuss muss die Maßnahme die vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 herstellen. Das bedeutet nicht zwingend die gesamte Wohnung, aber der umgebaute Bereich (z. B. Bad) muss die Norm komplett erfüllen. Teilmaßnahmen reichen für den DIN-Zuschuss nicht aus — aber der Behindertenzuschuss von 3.000 Euro ist auch ohne DIN möglich.
- Kann ich Landesförderung in Niedersachsen mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. NBank Zuschüsse (bis 8.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 62.180 € Gesamtförderung.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.