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Förderung barrierefreier Umbau in Niedersachsen

Niedersachsen bietet über die NBank Eigentumsförderung ein Modernisierungsdarlehen bis 100.000 Euro. Zusätzlich gibt es 3.000 Euro Zuschuss je Kind oder Mensch mit Behinderung im Haushalt.

Das niedersächsische Programm ist keine reine Barrierefrei-Förderung, sondern Teil der Eigentumsförderung für selbstgenutztes Wohneigentum. Für Modernisierung oder energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes sind Darlehen bis 85 % der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro, möglich. Zusätzlich wird für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder jeden Menschen mit Behinderung ein Zuschuss von 3.000 Euro gewährt. Die Darlehensbeträge können sich für Haushaltsmitglieder mit Behinderung erhöhen. Anträge laufen über die NBank beziehungsweise die örtlichen Wohnraumförderstellen; Einkommensgrenzen sind zu beachten.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (wieder offen)

Landesprogramme in Niedersachsen

NBank Eigentumsförderung – altersgerecht modernisieren

NBank

Aktiv
Art
Zinsloses Darlehen + Tilgungsnachlass + Zuschuss
Maximaler Betrag
100.000 Euro Darlehen für Modernisierung; zusätzlich 3.000 Euro Zuschuss je Kind oder Mensch mit Behinderung im Haushalt
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Selbstgenutztes Wohneigentum in Niedersachsen
  • Einkommensgrenze (NBank-Grenzen)
  • Antrag bei NBank Hannover oder örtliche Wohnraumförderstelle

Gut zu wissen: Kein reines Barrierefrei-Zuschussprogramm. Modernisierung wird über Darlehen gefördert; Zuschusskomponente 3.000 Euro je Kind oder Mensch mit Behinderung.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Niedersachsen

NBank Darlehen (bis 100.000 € Modernisierung) + 3.000 € Zuschuss je Kind/Mensch mit Behinderung + Pflegekasse (4.180 €) + KfW für getrennte Maßnahmen prüfen.

Kombinationsregeln unterscheiden sich je Förderstelle. Keine Doppelförderung derselben Maßnahme; bei öffentlichen Landesmitteln Anrechnung oder Ausschluss vor Antragstellung prüfen. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Rechenbeispiel: Förderung in Niedersachsen

Barrierefreier Badumbau, Ehepaar mit einem Haushaltsmitglied mit GdB 60 und Pflegegrad 1

Gesamtkosten22.000 €
NBank Zuschuss für Mensch mit Behinderung3.000 €
Pflegekasse § 40 SGB XI4.180 €
Eigenanteil14.820 € (NBank-Darlehen für Restfinanzierung möglich)

Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Niedersachsen

Bekomme ich den 3.000-Euro-Zuschuss für jedes Haushaltsmitglied mit Behinderung?
Ja, laut NBank gibt es den Zuschuss von 3.000 Euro für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder jeden Menschen mit Behinderung. Das ist eine Zusatzkomponente zur Eigentumsförderung; die Modernisierung selbst wird überwiegend über ein Darlehen finanziert.
Wie hoch kann das NBank-Darlehen für Modernisierung sein?
Für die Modernisierung beziehungsweise energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes nennt die NBank ein Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro. Die genaue Förderfähigkeit hängt von Einkommen, Haushalt und Vorhaben ab.
Ist die NBank-Förderung ein spezieller Zuschuss für barrierefreien Umbau?
Nein. Es handelt sich um Eigentumsförderung für Erwerb, Modernisierung und energetische Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums. Barrierefreie Maßnahmen können Teil der Modernisierung sein, sollten aber vorab mit der Wohnraumförderstelle abgestimmt werden.
Kann ich Landesförderung in Niedersachsen mit der Pflegekasse kombinieren?
Teilweise. Viele Programme lassen Kombinationen zu, andere rechnen öffentliche Fördermittel an oder sind derzeit geschlossen. Entscheidend sind die Regeln der jeweiligen Förderstelle und das Verbot der Doppelförderung derselben Maßnahme. NBank Darlehen (bis 100.000 € Modernisierung) + 3.000 € Zuschuss je Kind/Mensch mit Behinderung + Pflegekasse (4.180 €) + KfW für getrennte Maßnahmen prüfen.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Niedersachsen finden

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Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Juli 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.