KfW 455-B Antrag stellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026
Was Sie vor dem Antrag wissen müssen
Der KfW-Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen" ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 6.250 Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Alle Details zum Programm, den Fördersätzen und förderfähigen Maßnahmen finden Sie in unserem KfW 455-B Ratgeber.
Diese Anleitung konzentriert sich auf den Antragsprozess selbst: Was Sie vorbereiten müssen, wie das KfW-Zuschussportal funktioniert und welche Fehler zur Ablehnung führen.
Zeitplan 2026: Das Programm war seit Anfang 2025 ausgesetzt und wird im Frühjahr 2026 mit einem Budget von 50 Millionen Euro neu aufgelegt. Ein genaues Startdatum hat die KfW noch nicht genannt. Nutzen Sie die Wartezeit zur Vorbereitung.
Phase 1: Jetzt vorbereiten (vor Programmstart)
Diese Schritte können und sollten Sie sofort erledigen — sie gelten nicht als Vorhabenbeginn und gefährden Ihren Förderanspruch nicht.
1.1 Bestandsaufnahme: Was soll umgebaut werden?
Gehen Sie Raum für Raum durch und notieren Sie, welche Barrieren beseitigt werden sollen:
| Bereich | Typische Maßnahmen | Ungefähre Kosten |
|---|---|---|
| Bad | Bodengleiche Dusche, barrierefreies WC, Haltegriffe | 5.000–15.000 € |
| Türen | Verbreiterung auf 80 cm+, Schwellenabbau | 800–2.500 € pro Tür |
| Eingang | Rampe, Stufen beseitigen, Geländer | 2.000–8.000 € |
| Treppen | Treppenlift, Handläufe, Stufenmarkierung | 3.500–12.000 € |
| Technik | Smart-Home-Systeme, Bewegungsmelder | 500–3.000 € |
Tipp: Prüfen Sie, ob Einzelmaßnahmen (max. 2.500 € Zuschuss) oder der Standard „Altersgerechtes Haus" (max. 6.250 €) für Sie günstiger ist. Für den Standard müssen alle Förderbereiche erfüllt werden — das lohnt sich nur bei einem umfassenden Umbau.
1.2 Kostenvoranschläge einholen
Holen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge von spezialisierten Fachbetrieben ein. Die Kostenvoranschläge sollten:
- Jede Maßnahme einzeln auflisten (Material + Arbeit getrennt)
- Die technischen Mindestanforderungen der KfW berücksichtigen (z. B. Duschmaße mind. 120 × 120 cm, Türbreite mind. 80 cm lichte Breite)
- Eine voraussichtliche Bauzeit nennen
Das dürfen Sie: Beratungsgespräche führen, Vor-Ort-Begehungen machen lassen und Kostenvoranschläge einholen. Das alles gilt nicht als Vorhabenbeginn.
Das dürfen Sie nicht: Einen Handwerkervertrag unterschreiben, Material bestellen oder Anzahlungen leisten. Das wäre ein Vorhabenbeginn — und der Förderanspruch wäre weg.
1.3 KfW-Zuschussportal einrichten
Registrieren Sie sich im KfW-Zuschussportal:
- Account anlegen — E-Mail-Adresse, Passwort, persönliche Daten
- Identitätsprüfung durchführen — per Video-Ident (schnell, online) oder PostIdent (in der Filiale)
- Bankverbindung hinterlegen — Konto, auf das der Zuschuss überwiesen wird
Die Identitätsprüfung dauert per Video-Ident nur wenige Minuten. Per PostIdent müssen Sie in eine Postfiliale und es dauert einige Tage. Erledigen Sie diesen Schritt jetzt — am Starttag wird das Portal stark frequentiert sein.
1.4 Unterlagen zusammenstellen
Legen Sie folgende Dokumente bereit:
- Personalausweis oder Reisepass (für Video-Ident bereits genutzt)
- Grundbuchauszug oder Kaufvertrag (als Eigentumsnachweis)
- Kostenvoranschläge (aus Schritt 1.2)
- Fotos des aktuellen Zustands (empfohlen, nicht Pflicht)
- Bei Mietern: Schriftliche Zustimmung des Vermieters
- Bei WEGs: Beschluss der Eigentümerversammlung
Phase 2: Antrag einreichen (am Starttag)
2.1 Am Starttag handeln
Sobald die KfW den Programmstart verkündet, reichen Sie Ihren Antrag ein. Bei einem Budget von 50 Millionen Euro und erfahrungsgemäß hoher Nachfrage ist Geschwindigkeit entscheidend.
So erfahren Sie vom Start:
- KfW-Newsletter abonnieren
- KfW-Website regelmäßig prüfen
- Diesen Ratgeber bookmarken — wir aktualisieren sofort, wenn das Datum feststeht
2.2 Antrag im Portal ausfüllen
Im KfW-Zuschussportal geben Sie ein:
- Art der Maßnahme: Einzelmaßnahme oder Standard „Altersgerechtes Haus"
- Beschreibung der Maßnahmen: Was genau umgebaut wird
- Geplante Kosten: Aus Ihren Kostenvoranschlägen
- Angaben zur Immobilie: Adresse, Baujahr, Art (Haus/Wohnung)
- Ihre persönlichen Daten: Name, Adresse, Bankverbindung
Erfahrungswert: Wer die Unterlagen vorbereitet hat, schafft den Antrag in 15–30 Minuten.
2.3 Eingangsbestätigung sichern
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese ist wichtig — bewahren Sie sie auf. Sie belegt, dass Ihr Antrag vor Vorhabenbeginn eingereicht wurde.
Phase 3: Prüfung und Zusage
3.1 Wie lange dauert die Prüfung?
Erfahrungsgemäß 2 bis 4 Wochen. In den ersten Wochen nach Programmstart kann es durch hohes Antragsaufkommen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Während der Prüfung dürfen Sie keine Verträge unterschreiben und keinen Auftrag erteilen. Warten Sie die Zusage ab.
3.2 Zusage erhalten
Die Zusage kommt per E-Mail und im Zuschussportal. Ab jetzt haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und die Rechnung einzureichen.
3.3 Was bei Ablehnung?
Häufige Gründe für Ablehnung:
- Budget bereits ausgeschöpft (wahrscheinlich ab Sommer 2026)
- Maßnahme erfüllt technische Anforderungen nicht
- Unvollständige Angaben
Bei Ablehnung wegen Budget: Prüfen Sie den KfW-Kredit 159 als Alternative oder andere Fördermöglichkeiten.
Phase 4: Umbau durchführen
4.1 Handwerker beauftragen
Erst nach der Zusage den Handwerkervertrag unterschreiben. Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Erfahrung im barrierefreien Umbau. Achten Sie darauf, dass der Betrieb die KfW-Mindestanforderungen kennt und einhält.
4.2 Während des Umbaus dokumentieren
- Fotografieren Sie den Fortschritt
- Bewahren Sie alle Lieferscheine auf
- Lassen Sie Änderungen gegenüber dem Kostenvoranschlag schriftlich bestätigen
4.3 Abnahme und Rechnungsprüfung
Prüfen Sie vor der Bezahlung:
- Stimmen die ausgeführten Arbeiten mit dem Angebot überein?
- Sind die KfW-Mindestanforderungen erfüllt? (z. B. Duschmaße messen)
- Ist die Rechnung korrekt (auf Ihren Namen, Maßnahmen einzeln aufgeführt)?
Phase 5: Zuschuss abrufen
5.1 Rechnungen einreichen
Laden Sie folgende Dokumente im KfW-Zuschussportal hoch:
- Schlussrechnung(en) des Handwerkers
- Zahlungsbeleg (Kontoauszug oder Überweisungsbestätigung)
Die Rechnungen müssen:
- Auf Ihren Namen und Ihre Adresse ausgestellt sein
- Die Maßnahmen detailliert beschreiben (nicht nur „Badumbau", sondern „Einbau bodengleiche Dusche 120 × 150 cm inkl. Ablaufrinne")
- Bargeldlos bezahlt worden sein — Überweisung direkt auf das Konto des Handwerkers
5.2 Auszahlung
Nach Prüfung der Unterlagen überweist die KfW den Zuschuss auf Ihr hinterlegtes Konto. Das dauert erfahrungsgemäß 2 bis 4 Wochen nach Einreichung der Rechnung.
Die 7 häufigsten Fehler — und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Antrag nach Baubeginn gestellt
Der häufigste Ablehnungsgrund. Schon das Unterschreiben eines Handwerkervertrags gilt als Baubeginn. Kostenvoranschläge und Beratungsgespräche sind erlaubt — alles andere erst nach Förderzusage.
Fehler 2: Barzahlung statt Überweisung
Die KfW akzeptiert ausschließlich bargeldlose Zahlungen — Überweisung oder Lastschrift direkt auf das Konto des Handwerkers. Barzahlungen, Schecks oder Zahlungen über Drittkonten werden nicht anerkannt.
Fehler 3: Rechnung auf falschen Namen
Die Rechnung muss auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein. Wenn Sie und Ihr Partner gemeinsam Eigentümer sind, sollte der Antragsteller auf der Rechnung stehen.
Fehler 4: Technische Anforderungen nicht erfüllt
Die KfW hat präzise Mindestanforderungen. Beispiele:
- Bodengleiche Dusche: mind. 120 × 120 cm, Schwellenhöhe max. 20 mm
- Türbreite: mind. 80 cm lichte Durchgangsbreite
- WC-Sitzhöhe: 46–48 cm
Teilen Sie Ihrem Handwerker diese Werte vorab mit und prüfen Sie nach dem Umbau.
Fehler 5: Pauschale Rechnungen ohne Details
„Komplett-Badumbau: 12.000 €" reicht nicht. Die Rechnung muss jede Maßnahme einzeln aufführen: Material, Arbeitszeit, genaue Beschreibung. Bitten Sie den Handwerker vorab um eine detaillierte Aufstellung.
Fehler 6: Zu lange mit dem Antrag gewartet
Das Budget von 50 Millionen Euro wird voraussichtlich innerhalb weniger Monate aufgebraucht sein. In früheren Runden waren die Mittel teilweise schon nach wenigen Wochen vergriffen. Bereiten Sie alles vor und reichen Sie am Starttag ein.
Fehler 7: KfW-Kredit und Zuschuss verwechselt
Der Zuschuss 455-B und der Kredit 159 sind zwei verschiedene Programme. Sie können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Der Zuschuss ist immer vorzuziehen — er muss nicht zurückgezahlt werden.
Checkliste: Alles auf einen Blick
Vor dem Programmstart
- ☐ Bestandsaufnahme: Welche Barrieren sollen weg?
- ☐ Mindestens zwei Kostenvoranschläge einholen
- ☐ KfW-Zuschussportal: Account anlegen
- ☐ Identitätsprüfung durchführen (Video-Ident empfohlen)
- ☐ Bankverbindung im Portal hinterlegen
- ☐ Unterlagen zusammenstellen (Grundbuch, Kostenvoranschläge)
- ☐ Bei Mietern: Schriftliche Zustimmung des Vermieters
Am Starttag
- ☐ Antrag online einreichen
- ☐ Eingangsbestätigung per E-Mail sichern
- ☐ Keinen Handwerkervertrag unterschreiben — erst Zusage abwarten
Nach Zusage
- ☐ Handwerker beauftragen
- ☐ Umbau durchführen lassen
- ☐ KfW-Anforderungen bei Abnahme prüfen
- ☐ Rechnung: Auf Ihren Namen, detailliert, bargeldlos bezahlt
- ☐ Rechnung + Zahlungsbeleg im Portal hochladen
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag schon jetzt vorbereiten?
Ja. Registrieren Sie sich im KfW-Zuschussportal, erledigen Sie die Identitätsprüfung und holen Sie Kostenvoranschläge ein. Den Antrag selbst können Sie erst nach Programmstart einreichen — aber Sie sparen dann wertvolle Zeit.
Brauche ich einen Energieberater für KfW 455-B?
Nein. Anders als bei der energetischen Sanierung (KfW 261) ist für den Zuschuss 455-B kein Energieberater erforderlich. Sie beantragen direkt im Online-Portal.
Wie erfahre ich vom Programmstart?
Abonnieren Sie den KfW-Newsletter. Die KfW informiert üblicherweise einige Tage vor dem Start. Auch auf dieser Seite informieren wir sofort über den Starttermin.
Was kostet der Antrag?
Nichts. Der Antrag im KfW-Zuschussportal ist kostenfrei. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
Wie lange ist die Zusage gültig?
Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, den Umbau durchzuführen und die Rechnungen einzureichen. Das ist großzügig — Sie müssen sich nicht hetzen.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Häufigster Grund: Budget aufgebraucht. In diesem Fall können Sie den KfW-Kredit 159 als Alternative nutzen oder andere Förderungen kombinieren. Bei Ablehnung aus formalen Gründen (fehlende Unterlagen) können Sie den Antrag korrigiert erneut einreichen.
Kann ich nach der Zusage den Handwerker wechseln?
Ja. Sie müssen keinen bestimmten Handwerker beauftragen. Entscheidend ist nur, dass die Rechnung die KfW-Anforderungen erfüllt und auf Ihren Namen ausgestellt ist.
Muss ich alle Maßnahmen auf einmal durchführen?
Nein. Sie können pro Antrag auch nur eine Einzelmaßnahme beantragen. Für weitere Maßnahmen können Sie einen separaten Antrag stellen — solange noch Budget verfügbar ist.
Nächste Schritte
- KfW 455-B Ratgeber lesen — alle Fördersätze und Maßnahmen im Detail
- KfW 455-B vs. Kredit 159 vergleichen — welches Programm passt zu Ihnen?
- Fachbetriebe in Ihrer Nähe finden — Kostenvoranschläge einholen
- Alle Förderungen im Überblick — weitere Fördertöpfe kombinieren
Fachbetriebe in Ihrer Nähe finden
Vergleichen Sie spezialisierte Betriebe für barrierefreien Umbau — kostenlos und unverbindlich.
Fachbetrieb finden