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Förderung barrierefreier Umbau in Hamburg

Hamburg hat das großzügigste Förderprogramm unter den Stadtstaaten: Die IFB vergibt einen Direktzuschuss von bis zu 15.000 Euro für den barrierefreien Umbau selbstgenutzter Eigenheime.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Hamburg

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen

IFB Hamburg

Aktiv
Art
Direktzuschuss
Maximaler Betrag
15.000 Euro pro Wohneinheit
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Erstmaliger barrierefreier Umbau
  • Eigentümer oder Erbbauberechtigter
  • Hamburger Wohnraumförderungsgrenzen (bis 150 % Überschreitung)
  • Mindestinvestition: 3.000 Euro
  • Antrag bei IFB Hamburg vor Baubeginn

Gut zu wissen: Das großzügigste Stadtstaaten-Programm: bis 15.000 Euro Direktzuschuss. Einziger Stadtstaat mit separatem, großzügigem Zuschussprogramm für private Eigentümer.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Hamburg

IFB Hamburg Zuschuss (15.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 69.180 € Gesamtförderung.

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Hamburg

Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Hamburg?
Hamburg bietet über IFB Hamburg landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
Kann ich Landesförderung in Hamburg mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. IFB Hamburg Zuschuss (15.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 69.180 € Gesamtförderung.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Hamburg finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.