Förderung barrierefreier Umbau in Hamburg
Hamburg hat das großzügigste Förderprogramm unter den Stadtstaaten: Die IFB vergibt einen Direktzuschuss von bis zu 15.000 Euro für den barrierefreien Umbau selbstgenutzter Eigenheime.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Hamburg
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
IFB Hamburg
- Art
- Direktzuschuss
- Maximaler Betrag
- 15.000 Euro pro Wohneinheit
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Erstmaliger barrierefreier Umbau
- Eigentümer oder Erbbauberechtigter
- Hamburger Wohnraumförderungsgrenzen (bis 150 % Überschreitung)
- Mindestinvestition: 3.000 Euro
- Antrag bei IFB Hamburg vor Baubeginn
Gut zu wissen: Das großzügigste Stadtstaaten-Programm: bis 15.000 Euro Direktzuschuss. Einziger Stadtstaat mit separatem, großzügigem Zuschussprogramm für private Eigentümer.
Optimale Kombination in Hamburg
IFB Hamburg Zuschuss (15.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 69.180 € Gesamtförderung.
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Hamburg
- Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Hamburg?
- Hamburg bietet über IFB Hamburg landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
- Kann ich Landesförderung in Hamburg mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. IFB Hamburg Zuschuss (15.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 69.180 € Gesamtförderung.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.