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Förderung barrierefreier Umbau in Hamburg

Hamburg hat das großzügigste Förderprogramm unter den Stadtstaaten: Die IFB vergibt einen Direktzuschuss von bis zu 15.000 Euro für den barrierefreien Umbau selbstgenutzter Eigenheime.

Das Hamburger IFB-Programm ist unter den Stadtstaaten einzigartig: Während Berlin und Bremen keine eigenen Zuschüsse bieten, vergibt Hamburg bis zu 15.000 Euro als Direktzuschuss. Die Mindestinvestition von 3.000 Euro stellt sicher, dass auch kleinere Maßnahmen gefördert werden. Die Einkommensgrenze orientiert sich an den Hamburger Wohnraumförderungsgrenzen — mit einer großzügigen Überschreitungsmöglichkeit von 150 %. Das Programm gilt nur für den erstmaligen barrierefreien Umbau. Wichtig für Hamburger: Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 4 bis 6 Wochen, frühzeitige Antragstellung ist empfehlenswert.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Hamburg

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen

IFB Hamburg

Aktiv
Art
Direktzuschuss
Maximaler Betrag
15.000 Euro pro Wohneinheit
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Erstmaliger barrierefreier Umbau
  • Eigentümer oder Erbbauberechtigter
  • Hamburger Wohnraumförderungsgrenzen (bis 150 % Überschreitung)
  • Mindestinvestition: 3.000 Euro
  • Antrag bei IFB Hamburg vor Baubeginn

Gut zu wissen: Das großzügigste Stadtstaaten-Programm: bis 15.000 Euro Direktzuschuss. Einziger Stadtstaat mit separatem, großzügigem Zuschussprogramm für private Eigentümer.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Hamburg

IFB Hamburg Zuschuss (15.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 69.180 € Gesamtförderung.

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Rechenbeispiel: Förderung in Hamburg

Badumbau + ebenerdiger Zugang, 77-Jährige Eigentümerin mit Pflegegrad 2

Gesamtkosten25.000 €
IFB Hamburg Zuschuss12.500 €
Pflegekasse § 40 SGB XI4.180 €
Eigenanteil8.320 €

Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Hamburg

Was bedeutet 'erstmaliger barrierefreier Umbau' bei der IFB-Förderung?
Die IFB fördert nur den ersten barrierefreien Umbau einer Wohneinheit. Wer bereits Fördermittel für einen barrierefreien Umbau derselben Wohnung erhalten hat, kann das Programm nicht erneut nutzen. Ein Umzug in eine andere (noch nicht geförderte) Wohnung eröffnet aber einen neuen Anspruch.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze in Hamburg?
Die Einkommensgrenze richtet sich nach den Hamburger Wohnraumförderungsgrenzen, die bis zu 150 % überschritten werden dürfen. Für eine Einzelperson liegt die Grenze bei ca. 20.000 Euro Jahreseinkommen (netto), mit 150 % Überschreitung also bei ca. 50.000 Euro. Die exakten Werte variieren nach Haushaltsgröße — die IFB berät individuell.
Können Hamburger Mieter die IFB-Förderung nutzen?
Nein, das IFB-Programm für barrierefreien Umbau richtet sich ausschließlich an Eigentümer oder Erbbauberechtigte selbstgenutzter Eigenheime. Mieter können die Pflegekasse (4.180 € bei Pflegegrad) und ggf. den KfW 159 (über den Vermieter) nutzen.
Kann ich Landesförderung in Hamburg mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. IFB Hamburg Zuschuss (15.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 69.180 € Gesamtförderung.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Hamburg finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.