Förderung barrierefreier Umbau in Berlin
Berlin hat kein eigenständiges Zuschussprogramm für barrierefreien Umbau. Die IBB verbilligt jedoch den KfW-Kredit 159 durch einen Zinszuschuss von bis zu 0,6 Prozentpunkten — ohne Einkommensgrenze.
Berlin ist im Bundesvergleich ein Sonderfall: Kein Zuschuss, nur eine Zinsverbilligung auf den KfW-Kredit. Bei einem 50.000-Euro-Kredit über 15 Jahre spart der IBB-Zinszuschuss von 0,6 Prozentpunkten etwa 3.000 bis 4.000 Euro Zinskosten. Die IBB-Förderung steht Eigentümern und Mietern (mit Vermieter-Zustimmung) offen — das ist in Berlin mit seinem hohen Mieteranteil besonders relevant. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der IBB. Für Berliner Mieter mit Pflegegrad ist die Pflegekasse die wichtigste Zuschussquelle.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Berlin
IBB Altersgerecht Wohnen
IBB (Investitionsbank Berlin)
- Art
- Zinsgünstiger Kredit mit IBB-Zinszuschuss
- Maximaler Betrag
- 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Eigentümer und Mieter (mit Vermieterzustimmung)
- Keine Einkommensgrenze
- Antrag bei IBB vor Baubeginn
Gut zu wissen: Kein eigenständiges Zuschussprogramm. Die IBB verbilligt den KfW-Kredit 159 durch einen zusätzlichen Zinszuschuss von bis zu 0,6 Prozentpunkten. Bei 50.000 Euro über 10–20 Jahre kann das mehrere Tausend Euro Ersparnis bedeuten.
Optimale Kombination in Berlin
IBB-verbilligter KfW 159 (bis 50.000 €) + Pflegekasse (4.180 €). Kein Zuschuss, aber günstigere Kreditkonditionen.
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Berlin
Badumbau in Mietwohnung, 80-Jähriger Mieter mit Pflegegrad 3, Vermieter stimmt zu
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Berlin
- Können Mieter in Berlin die IBB-Förderung nutzen?
- Ja, das IBB-Programm steht auch Mietern offen — vorausgesetzt der Vermieter stimmt dem Umbau zu und der Kreditvertrag wird entsprechend abgesichert. In der Praxis nutzen Berliner Mieter vor allem die Pflegekasse (4.180 €), da ein Kredit für viele ältere Mieter weniger attraktiv ist.
- Warum hat Berlin kein eigenes Zuschussprogramm?
- Berlin setzt auf die Zinsverbilligung des KfW-Kredits statt auf eigene Zuschüsse. Die angespannte Haushaltslage des Landes Berlin erschwert die Einführung neuer Zuschussprogramme. Für viele Berliner bleibt die Pflegekasse (4.180 € bei Pflegegrad) die wichtigste Zuschussquelle.
- Gibt es in Berlin bezirkliche Zusatzförderungen?
- Einzelne Berliner Bezirke bieten über die Sozialämter Zuschüsse zur Wohnungsanpassung, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Das Angebot variiert stark. Fragen Sie beim Sozialamt Ihres Bezirks nach — besonders Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf haben Programme.
- Kann ich Landesförderung in Berlin mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. IBB-verbilligter KfW 159 (bis 50.000 €) + Pflegekasse (4.180 €). Kein Zuschuss, aber günstigere Kreditkonditionen.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.