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Förderung barrierefreier Umbau in Berlin

Berlin hat kein eigenständiges Zuschussprogramm für barrierefreien Umbau. Die IBB verbilligt für Eigentümer, Vermieter und Investoren den KfW-Kredit 159 durch einen Zinszuschuss von bis zu 0,6 Prozentpunkten.

Berlin ist im Bundesvergleich ein Sonderfall: Kein Zuschuss, nur eine Zinsverbilligung auf den KfW-Kredit. Bei einem 50.000-Euro-Kredit über 15 Jahre kann der IBB-Zinszuschuss von 0,6 Prozentpunkten spürbare Zinskosten sparen. Die IBB-Förderung richtet sich an Eigentümer, Vermieter, Investoren und Wohnungsunternehmen; Berliner Mieter können sie nicht direkt als eigenen Zuschuss beantragen. Für Mieter mit Pflegegrad bleibt die Pflegekasse die wichtigste Zuschussquelle, zusätzlich braucht jeder Umbau die Zustimmung des Vermieters.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (wieder offen)

Landesprogramme in Berlin

IBB Altersgerecht Wohnen

IBB (Investitionsbank Berlin)

Aktiv
Art
Zinsgünstiger Kredit mit IBB-Zinszuschuss
Maximaler Betrag
50.000 Euro pro Wohneinheit
Einkommensgrenze
Nein

Voraussetzungen

  • Private Eigentümer, Vermieter, Investoren und Wohnungsunternehmen
  • Keine Einkommensgrenze
  • Antrag bei IBB vor Baubeginn

Gut zu wissen: Kein eigenständiges Zuschussprogramm. Die IBB verbilligt den KfW-Kredit 159 durch einen zusätzlichen Zinszuschuss von bis zu 0,6 Prozentpunkten. Das Programm richtet sich an Eigentümer, Vermieter und Investoren, nicht direkt an Mieter.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Berlin

Für Eigentümer/Vermieter: IBB-verbilligter KfW 159 (bis 50.000 €). Für Mieter: Pflegekasse (4.180 €) und Vermieterzustimmung; IBB nur über den Eigentümer/Vermieter.

Kombinationsregeln unterscheiden sich je Förderstelle. Keine Doppelförderung derselben Maßnahme; bei öffentlichen Landesmitteln Anrechnung oder Ausschluss vor Antragstellung prüfen. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Rechenbeispiel: Förderung in Berlin

Badumbau in Mietwohnung, 80-jähriger Mieter mit Pflegegrad 3, Vermieter stimmt zu

Gesamtkosten15.000 €
Pflegekasse § 40 SGB XI4.180 €
Eigenanteil10.820 € (ggf. Vermieter-/Kreditlösung für Restkosten)

Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Berlin

Können Mieter in Berlin die IBB-Förderung direkt nutzen?
Nein, die IBB beschreibt das Programm als Förderung für Eigentümer, Vermieter, Investoren und Wohnungsunternehmen. Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters und nutzen in der Praxis vor allem die Pflegekasse (4.180 € bei Pflegegrad). Eine IBB-/KfW-Lösung kann nur über den Eigentümer oder Vermieter sinnvoll werden.
Warum hat Berlin kein eigenes Zuschussprogramm?
Berlin setzt auf die Zinsverbilligung des KfW-Kredits statt auf eigene Zuschüsse. Die angespannte Haushaltslage des Landes Berlin erschwert die Einführung neuer Zuschussprogramme. Für viele Berliner bleibt die Pflegekasse (4.180 € bei Pflegegrad) die wichtigste Zuschussquelle.
Gibt es in Berlin bezirkliche Zusatzförderungen?
Einzelne Berliner Bezirke bieten über die Sozialämter Zuschüsse zur Wohnungsanpassung, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Das Angebot variiert stark. Fragen Sie beim Sozialamt Ihres Bezirks nach — besonders Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf haben Programme.
Kann ich Landesförderung in Berlin mit der Pflegekasse kombinieren?
Teilweise. Viele Programme lassen Kombinationen zu, andere rechnen öffentliche Fördermittel an oder sind derzeit geschlossen. Entscheidend sind die Regeln der jeweiligen Förderstelle und das Verbot der Doppelförderung derselben Maßnahme. Für Eigentümer/Vermieter: IBB-verbilligter KfW 159 (bis 50.000 €). Für Mieter: Pflegekasse (4.180 €) und Vermieterzustimmung; IBB nur über den Eigentümer/Vermieter.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

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Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Juli 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.