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Förderung barrierefreier Umbau in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert barrierefreien Umbau über die L-Bank mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 50.000 Euro und einem Tilgungszuschuss bis 1.500 Euro bei DIN 18040-2 Umsetzung.

Baden-Württemberg hat kein eigenständiges Direktzuschussprogramm für Barrierefreiheit — die Förderung läuft über das Darlehenssystem der L-Bank. Der Tilgungszuschuss von 1.500 Euro ist vergleichsweise gering, das Darlehen von bis zu 50.000 Euro kann bei größeren Umbauten aber helfen. Wer keinen Schwerbehindertenausweis hat und kein bestehendes L-Bank-Darlehen (Z15), kann die Landesförderung meist nicht nutzen und ist auf KfW und Pflegekasse angewiesen. Die DIN 18040-2 Anforderung ist anspruchsvoll und erfordert eine fachgerechte Planung. Planen Sie wegen der aktuell genannten Wartezeit von mindestens einem Jahr sehr frühzeitig.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (wieder offen)

Landesprogramme in Baden-Württemberg

Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit

L-Bank

Aktiv

L-Bank-Merkblatt gültig ab 01.05.2026; die L-Bank weist aktuell auf Wartezeiten von mindestens einem Jahr hin.

Art
Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss
Maximaler Betrag
50.000 Euro Darlehen, bis 1.500 Euro Tilgungszuschuss
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Z15-Darlehen nicht älter als 10 Jahre ODER Schwerbehindertenausweis
  • DIN 18040-2 muss erfüllt werden
  • Einkommensgrenze
  • Antrag über Hausbank

Gut zu wissen: Kein eigenständiges Zuschussprogramm. Förderung läuft über das Darlehenssystem der L-Bank. Ohne Schwerbehindertenausweis und ohne L-Bank-Basisdarlehen bleibt nur KfW.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Baden-Württemberg

L-Bank Tilgungszuschuss (1.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit).

Kombinationsregeln unterscheiden sich je Förderstelle. Keine Doppelförderung derselben Maßnahme; bei öffentlichen Landesmitteln Anrechnung oder Ausschluss vor Antragstellung prüfen. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Rechenbeispiel: Förderung in Baden-Württemberg

Türverbreiterungen + schwellenloser Zugang, 68-Jähriger mit GdB 60, Pflegegrad 2

Gesamtkosten12.000 €
L-Bank Tilgungszuschuss1.500 €
Pflegekasse § 40 SGB XI4.180 €
Steuerermäßigung § 35a EStG (20 %)1.200 €
Eigenanteil5.120 €

Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Baden-Württemberg

Kann ich die L-Bank-Förderung auch ohne Schwerbehindertenausweis erhalten?
Nur wenn Sie bereits ein Z15-Darlehen der L-Bank haben, das nicht älter als 10 Jahre ist. Ohne bestehendes L-Bank-Darlehen und ohne Schwerbehindertenausweis bleiben Ihnen KfW 159 (Kredit), Pflegekasse (Zuschuss bei Pflegegrad) und die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a EStG.
Was bedeutet die DIN 18040-2 Anforderung konkret?
Die DIN 18040-2 definiert Standards für barrierefreies Bauen in Wohnungen: z. B. Türbreiten ab 80 cm, bodengleiche Duschen mit Mindestmaßen, ausreichende Bewegungsflächen. Ein Fachbetrieb oder Architekt kann prüfen, ob Ihr Vorhaben die Norm erfüllt. Die Einhaltung muss bei der L-Bank nachgewiesen werden.
Lohnt sich die L-Bank-Förderung bei nur 1.500 Euro Zuschuss überhaupt?
Der Tilgungszuschuss allein ist gering, aber das zinsgünstige Darlehen bis 50.000 Euro kann bei größeren Umbauten erheblich sparen. Entscheidend ist die Kombination: L-Bank + Pflegekasse + KfW zusammen ergeben eine solide Finanzierung. Für kleinere Maßnahmen unter 5.000 Euro lohnt sich der Aufwand des L-Bank-Antrags allerdings selten.
Kann ich Landesförderung in Baden-Württemberg mit der Pflegekasse kombinieren?
Teilweise. Viele Programme lassen Kombinationen zu, andere rechnen öffentliche Fördermittel an oder sind derzeit geschlossen. Entscheidend sind die Regeln der jeweiligen Förderstelle und das Verbot der Doppelförderung derselben Maßnahme. L-Bank Tilgungszuschuss (1.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit).
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Baden-Württemberg finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Juli 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.