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Förderung barrierefreier Umbau in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert barrierefreien Umbau über die L-Bank mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 50.000 Euro und einem Tilgungszuschuss bis 1.500 Euro bei DIN 18040-2 Umsetzung.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Baden-Württemberg

Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit

L-Bank

Aktiv
Art
Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss
Maximaler Betrag
50.000 Euro Darlehen, bis 1.500 Euro Tilgungszuschuss
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Z15-Darlehen nicht älter als 10 Jahre ODER Schwerbehindertenausweis
  • DIN 18040-2 muss erfüllt werden
  • Einkommensgrenze
  • Antrag über Hausbank

Gut zu wissen: Kein eigenständiges Zuschussprogramm. Förderung läuft über das Darlehenssystem der L-Bank. Ohne Schwerbehindertenausweis und ohne L-Bank-Basisdarlehen bleibt nur KfW.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Baden-Württemberg

L-Bank Tilgungszuschuss (1.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit).

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Baden-Württemberg

Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg bietet über L-Bank landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
Kann ich Landesförderung in Baden-Württemberg mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. L-Bank Tilgungszuschuss (1.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit).
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Baden-Württemberg finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.