Förderung barrierefreier Umbau in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert barrierefreien Umbau über die L-Bank mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 50.000 Euro und einem Tilgungszuschuss bis 1.500 Euro bei DIN 18040-2 Umsetzung.
Baden-Württemberg hat kein eigenständiges Zuschussprogramm für Barrierefreiheit — die Förderung läuft über das Darlehenssystem der L-Bank. Der Tilgungszuschuss von 1.500 Euro ist vergleichsweise gering. Wer keinen Schwerbehindertenausweis hat und kein bestehendes L-Bank-Darlehen (Z15), kann die Landesförderung nicht nutzen und ist auf KfW und Pflegekasse angewiesen. Die DIN 18040-2 Anforderung ist anspruchsvoll und erfordert eine fachgerechte Planung. In Stuttgart, Freiburg und den Ballungsräumen sind die Handwerkerkapazitäten knapp — frühzeitig Angebote einholen.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Baden-Württemberg
Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
L-Bank
- Art
- Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss
- Maximaler Betrag
- 50.000 Euro Darlehen, bis 1.500 Euro Tilgungszuschuss
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Z15-Darlehen nicht älter als 10 Jahre ODER Schwerbehindertenausweis
- DIN 18040-2 muss erfüllt werden
- Einkommensgrenze
- Antrag über Hausbank
Gut zu wissen: Kein eigenständiges Zuschussprogramm. Förderung läuft über das Darlehenssystem der L-Bank. Ohne Schwerbehindertenausweis und ohne L-Bank-Basisdarlehen bleibt nur KfW.
Optimale Kombination in Baden-Württemberg
L-Bank Tilgungszuschuss (1.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit).
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Baden-Württemberg
Türverbreiterungen + schwellenloser Zugang, 68-Jähriger mit GdB 60, Pflegegrad 2
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Baden-Württemberg
- Kann ich die L-Bank-Förderung auch ohne Schwerbehindertenausweis erhalten?
- Nur wenn Sie bereits ein Z15-Darlehen der L-Bank haben, das nicht älter als 10 Jahre ist. Ohne bestehendes L-Bank-Darlehen und ohne Schwerbehindertenausweis bleiben Ihnen KfW 159 (Kredit), Pflegekasse (Zuschuss bei Pflegegrad) und die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a EStG.
- Was bedeutet die DIN 18040-2 Anforderung konkret?
- Die DIN 18040-2 definiert Standards für barrierefreies Bauen in Wohnungen: z. B. Türbreiten ab 80 cm, bodengleiche Duschen mit Mindestmaßen, ausreichende Bewegungsflächen. Ein Fachbetrieb oder Architekt kann prüfen, ob Ihr Vorhaben die Norm erfüllt. Die Einhaltung muss bei der L-Bank nachgewiesen werden.
- Lohnt sich die L-Bank-Förderung bei nur 1.500 Euro Zuschuss überhaupt?
- Der Tilgungszuschuss allein ist gering, aber das zinsgünstige Darlehen bis 50.000 Euro kann bei größeren Umbauten erheblich sparen. Entscheidend ist die Kombination: L-Bank + Pflegekasse + KfW zusammen ergeben eine solide Finanzierung. Für kleinere Maßnahmen unter 5.000 Euro lohnt sich der Aufwand des L-Bank-Antrags allerdings selten.
- Kann ich Landesförderung in Baden-Württemberg mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. L-Bank Tilgungszuschuss (1.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit).
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.