Förderung barrierefreier Umbau in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz bietet über die ISB ein zinsgünstiges Darlehen bis 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss liegt je nach Einkommen und Effizienzhausstandard zwischen 5 % und 25 %.
Das rheinland-pfälzische Programm Nr. 505 der ISB ist nach Einkommen und Effizienzhausstandard gestaffelt. Ohne Effizienzhausstandard liegen die Tilgungszuschüsse bei 15 % (Einkommen bis 110 %) beziehungsweise 5 % (bis 160 %). Mit EH85 steigen sie auf 20 % beziehungsweise 10 %, mit EH55 auf 25 % beziehungsweise 15 %. Der Antrag läuft über die Stadt- oder Kreisverwaltung, nicht direkt bei der ISB. Barrierereduzierende Maßnahmen sind im Modernisierungsprogramm förderfähig.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (wieder offen)
Landesprogramme in Rheinland-Pfalz
ISB Wohnraumförderung – Modernisierung (Nr. 505)
ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz)
- Art
- Zinsgünstiges Darlehen + Tilgungszuschuss
- Maximaler Betrag
- 100.000 Euro Darlehen; Tilgungszuschuss 15/5 %, mit EH85 20/10 %, mit EH55 bis 25/15 %
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 2 LWoFG)
- Antrag über örtliche Stadt-/Kreisverwaltung vor Baubeginn
Gut zu wissen: Tilgungszuschuss ist zweifach gestaffelt: Einkommen und Effizienzhausstandard. 25 % gibt es nur bei Einkommensgruppe bis 110 % und EH55.
Optimale Kombination in Rheinland-Pfalz
ISB Darlehen + gestaffelter Tilgungszuschuss + Pflegekasse (4.180 €) für getrennte Maßnahmen prüfen. Der 25-%-Nachlass gilt nur bei EH55 und passender Einkommensgruppe.
Kombinationsregeln unterscheiden sich je Förderstelle. Keine Doppelförderung derselben Maßnahme; bei öffentlichen Landesmitteln Anrechnung oder Ausschluss vor Antragstellung prüfen. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Rheinland-Pfalz
Treppenlift + Badumbau, 74-Jähriger Rentner, Einkommen unter 110 % der Grenze, kein EH-Standard
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Rheinland-Pfalz
- Wie wirkt sich mein Einkommen auf den ISB-Tilgungszuschuss aus?
- Der Tilgungszuschuss ist nach Einkommen und Effizienzhausstandard gestaffelt. Ohne Effizienzhausstandard sind es 15 % bei Einkommen bis 110 % der Grenze und 5 % bei bis 160 %. EH85 erhöht auf 20 % beziehungsweise 10 %, EH55 auf 25 % beziehungsweise 15 %. Über 160 % gibt es keinen Tilgungszuschuss.
- Wo stelle ich den ISB-Antrag in Rheinland-Pfalz?
- Der Antrag wird bei der Wohnungsbauförderungsstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht, nicht direkt bei der ISB. Die kommunale Stelle berät auch zu den Einkommensgrenzen und benötigten Unterlagen. In Mainz, Koblenz und Trier gibt es spezialisierte Anlaufstellen.
- Kann ich das ISB-Darlehen für einen Treppenlift nutzen?
- Ja, Treppenlifte sind als Maßnahme zur Barrierereduzierung förderfähig. Auch Außenlifte und Plattformlifte fallen unter das Programm. Der Tilgungszuschuss von bis zu 25 % macht das ISB-Darlehen für Treppenlifte (typisch 5.000–15.000 €) besonders attraktiv.
- Kann ich Landesförderung in Rheinland-Pfalz mit der Pflegekasse kombinieren?
- Teilweise. Viele Programme lassen Kombinationen zu, andere rechnen öffentliche Fördermittel an oder sind derzeit geschlossen. Entscheidend sind die Regeln der jeweiligen Förderstelle und das Verbot der Doppelförderung derselben Maßnahme. ISB Darlehen + gestaffelter Tilgungszuschuss + Pflegekasse (4.180 €) für getrennte Maßnahmen prüfen. Der 25-%-Nachlass gilt nur bei EH55 und passender Einkommensgruppe.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Juli 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.