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Förderung barrierefreier Umbau in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet über die ISB ein zinsgünstiges Darlehen bis 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss liegt je nach Einkommen und Effizienzhausstandard zwischen 5 % und 25 %.

Das rheinland-pfälzische Programm Nr. 505 der ISB ist nach Einkommen und Effizienzhausstandard gestaffelt. Ohne Effizienzhausstandard liegen die Tilgungszuschüsse bei 15 % (Einkommen bis 110 %) beziehungsweise 5 % (bis 160 %). Mit EH85 steigen sie auf 20 % beziehungsweise 10 %, mit EH55 auf 25 % beziehungsweise 15 %. Der Antrag läuft über die Stadt- oder Kreisverwaltung, nicht direkt bei der ISB. Barrierereduzierende Maßnahmen sind im Modernisierungsprogramm förderfähig.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (wieder offen)

Landesprogramme in Rheinland-Pfalz

ISB Wohnraumförderung – Modernisierung (Nr. 505)

ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz)

Aktiv
Art
Zinsgünstiges Darlehen + Tilgungszuschuss
Maximaler Betrag
100.000 Euro Darlehen; Tilgungszuschuss 15/5 %, mit EH85 20/10 %, mit EH55 bis 25/15 %
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 2 LWoFG)
  • Antrag über örtliche Stadt-/Kreisverwaltung vor Baubeginn

Gut zu wissen: Tilgungszuschuss ist zweifach gestaffelt: Einkommen und Effizienzhausstandard. 25 % gibt es nur bei Einkommensgruppe bis 110 % und EH55.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Rheinland-Pfalz

ISB Darlehen + gestaffelter Tilgungszuschuss + Pflegekasse (4.180 €) für getrennte Maßnahmen prüfen. Der 25-%-Nachlass gilt nur bei EH55 und passender Einkommensgruppe.

Kombinationsregeln unterscheiden sich je Förderstelle. Keine Doppelförderung derselben Maßnahme; bei öffentlichen Landesmitteln Anrechnung oder Ausschluss vor Antragstellung prüfen. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Rechenbeispiel: Förderung in Rheinland-Pfalz

Treppenlift + Badumbau, 74-Jähriger Rentner, Einkommen unter 110 % der Grenze, kein EH-Standard

Gesamtkosten35.000 €
ISB Darlehen (35.000 €) mit 15 % Tilgungszuschuss5.250 €
Pflegekasse § 40 SGB XI4.180 €
Eigenanteil25.570 € (finanziert über ISB-Restdarlehen)

Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Rheinland-Pfalz

Wie wirkt sich mein Einkommen auf den ISB-Tilgungszuschuss aus?
Der Tilgungszuschuss ist nach Einkommen und Effizienzhausstandard gestaffelt. Ohne Effizienzhausstandard sind es 15 % bei Einkommen bis 110 % der Grenze und 5 % bei bis 160 %. EH85 erhöht auf 20 % beziehungsweise 10 %, EH55 auf 25 % beziehungsweise 15 %. Über 160 % gibt es keinen Tilgungszuschuss.
Wo stelle ich den ISB-Antrag in Rheinland-Pfalz?
Der Antrag wird bei der Wohnungsbauförderungsstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht, nicht direkt bei der ISB. Die kommunale Stelle berät auch zu den Einkommensgrenzen und benötigten Unterlagen. In Mainz, Koblenz und Trier gibt es spezialisierte Anlaufstellen.
Kann ich das ISB-Darlehen für einen Treppenlift nutzen?
Ja, Treppenlifte sind als Maßnahme zur Barrierereduzierung förderfähig. Auch Außenlifte und Plattformlifte fallen unter das Programm. Der Tilgungszuschuss von bis zu 25 % macht das ISB-Darlehen für Treppenlifte (typisch 5.000–15.000 €) besonders attraktiv.
Kann ich Landesförderung in Rheinland-Pfalz mit der Pflegekasse kombinieren?
Teilweise. Viele Programme lassen Kombinationen zu, andere rechnen öffentliche Fördermittel an oder sind derzeit geschlossen. Entscheidend sind die Regeln der jeweiligen Förderstelle und das Verbot der Doppelförderung derselben Maßnahme. ISB Darlehen + gestaffelter Tilgungszuschuss + Pflegekasse (4.180 €) für getrennte Maßnahmen prüfen. Der 25-%-Nachlass gilt nur bei EH55 und passender Einkommensgruppe.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Rheinland-Pfalz finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Juli 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.