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Förderung barrierefreier Umbau in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet über die ISB ein zinsgünstiges Darlehen bis 100.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 25 % — das sind bei voller Ausschöpfung bis zu 25.000 Euro Nachlass.

Das rheinland-pfälzische Programm Nr. 505 der ISB ist clever konzipiert: Der Tilgungszuschuss wird nach Einkommen gestaffelt. Wer unter 110 % der Einkommensgrenze liegt, erhält bis zu 25 % Nachlass. Zwischen 110 % und 160 % sind es bis zu 15 %. Der Antrag läuft über die Stadt- oder Kreisverwaltung, nicht direkt bei der ISB. Rheinland-Pfalz hat einen hohen Anteil älterer Einfamilienhäuser in ländlichen Regionen, die oft nicht barrierefrei sind — hier besteht besonders großer Bedarf. Die Bearbeitungszeit beträgt erfahrungsgemäß 4 bis 10 Wochen.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Rheinland-Pfalz

ISB Wohnraumförderung – Modernisierung (Nr. 505)

ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz)

Aktiv
Art
Zinsgünstiges Darlehen + Tilgungszuschuss
Maximaler Betrag
100.000 Euro Darlehen, Tilgungszuschuss bis 25 %
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 2 LWoFG)
  • Antrag über örtliche Stadt-/Kreisverwaltung vor Baubeginn

Gut zu wissen: Tilgungszuschuss gestaffelt: bis 25 % (Einkommen bis 110 % der Grenze) oder bis 15 % (Einkommen bis 160 %). Bei 100.000 € Darlehen sind das bis zu 25.000 € Zuschuss.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Rheinland-Pfalz

ISB Darlehen + Tilgungszuschuss (bis 25.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €).

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Rechenbeispiel: Förderung in Rheinland-Pfalz

Treppenlift + Badumbau, 74-Jähriger Rentner, Einkommen unter 110 % der Grenze, Pflegegrad 2

Gesamtkosten35.000 €
ISB Darlehen (35.000 €) mit 25 % Tilgungszuschuss8.750 €
Pflegekasse § 40 SGB XI4.180 €
Eigenanteil22.070 € (finanziert über ISB-Restdarlehen)

Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Rheinland-Pfalz

Wie wirkt sich mein Einkommen auf den ISB-Tilgungszuschuss aus?
Der Tilgungszuschuss ist gestaffelt: Bis 110 % der Einkommensgrenze nach § 13 LWoFG erhalten Sie bis zu 25 % Nachlass. Zwischen 110 % und 160 % sind es bis zu 15 %. Über 160 % gibt es keinen Tilgungszuschuss, aber das ISB-Darlehen bleibt zinsgünstig. Die meisten Rentner liegen im unteren Bereich.
Wo stelle ich den ISB-Antrag in Rheinland-Pfalz?
Der Antrag wird bei der Wohnungsbauförderungsstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht, nicht direkt bei der ISB. Die kommunale Stelle berät auch zu den Einkommensgrenzen und benötigten Unterlagen. In Mainz, Koblenz und Trier gibt es spezialisierte Anlaufstellen.
Kann ich das ISB-Darlehen für einen Treppenlift nutzen?
Ja, Treppenlifte sind als Maßnahme zur Barrierereduzierung förderfähig. Auch Außenlifte und Plattformlifte fallen unter das Programm. Der Tilgungszuschuss von bis zu 25 % macht das ISB-Darlehen für Treppenlifte (typisch 5.000–15.000 €) besonders attraktiv.
Kann ich Landesförderung in Rheinland-Pfalz mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. ISB Darlehen + Tilgungszuschuss (bis 25.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €).
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Rheinland-Pfalz finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.