Förderung barrierefreier Umbau in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz bietet über die ISB ein zinsgünstiges Darlehen bis 100.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 25 % — das sind bei voller Ausschöpfung bis zu 25.000 Euro Nachlass.
Das rheinland-pfälzische Programm Nr. 505 der ISB ist clever konzipiert: Der Tilgungszuschuss wird nach Einkommen gestaffelt. Wer unter 110 % der Einkommensgrenze liegt, erhält bis zu 25 % Nachlass. Zwischen 110 % und 160 % sind es bis zu 15 %. Der Antrag läuft über die Stadt- oder Kreisverwaltung, nicht direkt bei der ISB. Rheinland-Pfalz hat einen hohen Anteil älterer Einfamilienhäuser in ländlichen Regionen, die oft nicht barrierefrei sind — hier besteht besonders großer Bedarf. Die Bearbeitungszeit beträgt erfahrungsgemäß 4 bis 10 Wochen.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Rheinland-Pfalz
ISB Wohnraumförderung – Modernisierung (Nr. 505)
ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz)
- Art
- Zinsgünstiges Darlehen + Tilgungszuschuss
- Maximaler Betrag
- 100.000 Euro Darlehen, Tilgungszuschuss bis 25 %
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 2 LWoFG)
- Antrag über örtliche Stadt-/Kreisverwaltung vor Baubeginn
Gut zu wissen: Tilgungszuschuss gestaffelt: bis 25 % (Einkommen bis 110 % der Grenze) oder bis 15 % (Einkommen bis 160 %). Bei 100.000 € Darlehen sind das bis zu 25.000 € Zuschuss.
Optimale Kombination in Rheinland-Pfalz
ISB Darlehen + Tilgungszuschuss (bis 25.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €).
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Rheinland-Pfalz
Treppenlift + Badumbau, 74-Jähriger Rentner, Einkommen unter 110 % der Grenze, Pflegegrad 2
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Rheinland-Pfalz
- Wie wirkt sich mein Einkommen auf den ISB-Tilgungszuschuss aus?
- Der Tilgungszuschuss ist gestaffelt: Bis 110 % der Einkommensgrenze nach § 13 LWoFG erhalten Sie bis zu 25 % Nachlass. Zwischen 110 % und 160 % sind es bis zu 15 %. Über 160 % gibt es keinen Tilgungszuschuss, aber das ISB-Darlehen bleibt zinsgünstig. Die meisten Rentner liegen im unteren Bereich.
- Wo stelle ich den ISB-Antrag in Rheinland-Pfalz?
- Der Antrag wird bei der Wohnungsbauförderungsstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht, nicht direkt bei der ISB. Die kommunale Stelle berät auch zu den Einkommensgrenzen und benötigten Unterlagen. In Mainz, Koblenz und Trier gibt es spezialisierte Anlaufstellen.
- Kann ich das ISB-Darlehen für einen Treppenlift nutzen?
- Ja, Treppenlifte sind als Maßnahme zur Barrierereduzierung förderfähig. Auch Außenlifte und Plattformlifte fallen unter das Programm. Der Tilgungszuschuss von bis zu 25 % macht das ISB-Darlehen für Treppenlifte (typisch 5.000–15.000 €) besonders attraktiv.
- Kann ich Landesförderung in Rheinland-Pfalz mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. ISB Darlehen + Tilgungszuschuss (bis 25.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €).
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.