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Förderung barrierefreier Umbau in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert über die LFI mit einem zinslosen Darlehen plus 25 % Tilgungsnachlass. Bei größeren Umbauten kann das günstiger sein als ein niedrigerer Direktzuschuss.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Mecklenburg-Vorpommern

Modernisierungsrichtlinie (ModRL)

LFI (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern)

Aktiv
Art
Zinsloses Darlehen mit 25 % Tilgungsnachlass
Maximaler Betrag
80 % der förderfähigen Ausgaben
Einkommensgrenze
Nein

Voraussetzungen

  • Rollstuhlgerechtigkeit gemäß DIN 18040-2
  • Richtlinie gilt bis 31.12.2026
  • Antrag bei LFI vor Baubeginn

Gut zu wissen: Kein Zuschuss, aber zinsloses Darlehen plus 25 % Tilgungsnachlass nach Fertigstellung. Bei großen Umbauten kann das günstiger sein als ein niedriger Zuschuss.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Mecklenburg-Vorpommern

LFI Darlehen + 25 % Tilgungsnachlass + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €).

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Mecklenburg-Vorpommern?
Mecklenburg-Vorpommern bietet über LFI landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
Kann ich Landesförderung in Mecklenburg-Vorpommern mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. LFI Darlehen + 25 % Tilgungsnachlass + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €).
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.