Förderung barrierefreier Umbau in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert über die LFI mit einem zinslosen Darlehen plus 25 % Tilgungsnachlass. Bei größeren Umbauten kann das günstiger sein als ein niedrigerer Direktzuschuss.
Das Programm in Mecklenburg-Vorpommern setzt auf ein zinsloses Darlehen statt eines Direktzuschusses. Der Tilgungsnachlass von 25 % nach Fertigstellung macht es dennoch attraktiv — bei einem Darlehen von 40.000 Euro werden 10.000 Euro erlassen. Die Förderung erfordert Rollstuhlgerechtigkeit nach DIN 18040-2, was die Zielgruppe einschränkt. Die Richtlinie läuft bis 31.12.2026. Mecklenburg-Vorpommern hat die älteste Bevölkerung aller Bundesländer — fast jeder dritte Einwohner ist über 60 Jahre alt. Besonders im ländlichen Raum fehlen barrierefreie Wohnungen.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Mecklenburg-Vorpommern
Modernisierungsrichtlinie (ModRL)
LFI (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern)
- Art
- Zinsloses Darlehen mit 25 % Tilgungsnachlass
- Maximaler Betrag
- 80 % der förderfähigen Ausgaben
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Rollstuhlgerechtigkeit gemäß DIN 18040-2
- Richtlinie gilt bis 31.12.2026
- Antrag bei LFI vor Baubeginn
Gut zu wissen: Kein Zuschuss, aber zinsloses Darlehen plus 25 % Tilgungsnachlass nach Fertigstellung. Bei großen Umbauten kann das günstiger sein als ein niedriger Zuschuss.
Optimale Kombination in Mecklenburg-Vorpommern
LFI Darlehen + 25 % Tilgungsnachlass + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €).
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Rollstuhlgerechtes Bad + breite Türen, 70-Jährige Rollstuhlfahrerin mit Pflegegrad 3
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
- Muss der Umbau in MV rollstuhlgerecht sein?
- Ja, das LFI-Programm (Modernisierungsrichtlinie) fördert nur rollstuhlgerechte Umbauten nach DIN 18040-2. Einfache Barrierereduzierung (z. B. nur Haltegriffe oder Schwellenabbau) reicht nicht aus. Für kleinere Maßnahmen ohne Rollstuhlgerechtigkeit stehen Pflegekasse und KfW 159 zur Verfügung.
- Wie funktioniert der 25 % Tilgungsnachlass?
- Nach Abschluss der rollstuhlgerechten Maßnahme und Prüfung durch die LFI werden 25 % des Darlehens erlassen. Sie müssen also nur 75 % zurückzahlen. Beispiel: Bei 40.000 Euro Darlehen zahlen Sie nur 30.000 Euro zurück — 10.000 Euro werden erlassen. Das Darlehen ist zudem zinslos.
- Gilt die Förderung in MV nur bis Ende 2026?
- Die aktuelle Modernisierungsrichtlinie (ModRL) ist bis 31.12.2026 befristet. Ob sie verlängert wird, ist derzeit unklar. Wer einen Umbau plant, sollte den Antrag 2026 noch stellen, um die Förderung zu sichern. Die LFI in Schwerin berät zu den aktuellen Konditionen.
- Kann ich Landesförderung in Mecklenburg-Vorpommern mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. LFI Darlehen + 25 % Tilgungsnachlass + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €).
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.