Förderung barrierefreier Umbau in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert über die LFI mit einem zinslosen Darlehen plus 25 % Tilgungsnachlass. Bei größeren Umbauten kann das günstiger sein als ein niedrigerer Direktzuschuss.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Mecklenburg-Vorpommern
Modernisierungsrichtlinie (ModRL)
LFI (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern)
- Art
- Zinsloses Darlehen mit 25 % Tilgungsnachlass
- Maximaler Betrag
- 80 % der förderfähigen Ausgaben
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Rollstuhlgerechtigkeit gemäß DIN 18040-2
- Richtlinie gilt bis 31.12.2026
- Antrag bei LFI vor Baubeginn
Gut zu wissen: Kein Zuschuss, aber zinsloses Darlehen plus 25 % Tilgungsnachlass nach Fertigstellung. Bei großen Umbauten kann das günstiger sein als ein niedriger Zuschuss.
Optimale Kombination in Mecklenburg-Vorpommern
LFI Darlehen + 25 % Tilgungsnachlass + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €).
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
- Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Mecklenburg-Vorpommern?
- Mecklenburg-Vorpommern bietet über LFI landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
- Kann ich Landesförderung in Mecklenburg-Vorpommern mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. LFI Darlehen + 25 % Tilgungsnachlass + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €).
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
Fachbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern finden
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.