Förderung barrierefreier Umbau in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert über das LFI barrierereduzierende Wohnanpassungen mit 30 % Zuschuss auf bis zu 15.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit.
Das LFI-Programm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ fördert barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum und in selbstgenutzten Mietwohnungen. Für Standardmaßnahmen beträgt der Zuschuss 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 15.000 Euro je Wohnung, also bis zu 4.500 Euro. Die Antragstellung für barrierereduzierende Maßnahmen ist seit 20.04.2026 wieder möglich, nachdem es zuvor einen Antragsstopp gab. Der Antrag muss vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen beim Landesförderinstitut gestellt werden. Mecklenburg-Vorpommern hat die älteste Bevölkerung aller Bundesländer — besonders im ländlichen Raum fehlen barrierefreie Wohnungen.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (wieder offen)
Landesprogramme in Mecklenburg-Vorpommern
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen
LFI (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern)
Antragstellung für barrierereduzierende Maßnahmen seit 20.04.2026 wieder möglich.
- Art
- Direktzuschuss
- Maximaler Betrag
- 30 % von maximal 15.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit (Barrierereduzierung)
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Selbstgenutztes Wohneigentum oder selbstgenutzte Mietwohnung (mit Vermieter-Einverständnis)
- Mindestens 2.000 Euro förderfähige Ausgaben
- Antrag bei LFI vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
Gut zu wissen: Direkter Zuschuss statt Darlehen; bei barrierefreiem, uneingeschränkt rollstuhlnutzbarem Umbau können andere Richtlinien-Caps gelten.
Optimale Kombination in Mecklenburg-Vorpommern
LFI Zuschuss (bis 4.500 € Standard-Barrierereduzierung) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 455-B/159 + Steuerbonus.
Kombinationsregeln unterscheiden sich je Förderstelle. Keine Doppelförderung derselben Maßnahme; bei öffentlichen Landesmitteln Anrechnung oder Ausschluss vor Antragstellung prüfen. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Barrierearmes Bad + Türverbreiterung, 70-Jährige Eigentümerin mit Pflegegrad 3
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
- Muss der Umbau in MV rollstuhlgerecht sein?
- Nein, für barrierereduzierende Standardmaßnahmen reicht barrierearmes Wohnen; diese werden mit 30 % von maximal 15.000 Euro förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Für einen vollständig barrierefreien, uneingeschränkt rollstuhlnutzbaren Umbau gelten besondere Richtlinienregeln, die vorab mit dem LFI geklärt werden sollten.
- Wie hoch ist der Zuschuss in Mecklenburg-Vorpommern?
- Für barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum oder in der selbstgenutzten Mietwohnung beträgt der Zuschuss 30 % von maximal 15.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Wohnung. Das entspricht bis zu 4.500 Euro.
- Ist die Antragstellung 2026 möglich?
- Ja. Das LFI meldet, dass die Antragstellung für barrierereduzierende Maßnahmen seit 20.04.2026 wieder möglich ist. Da kein Rechtsanspruch besteht und Haushaltsmittel begrenzt sind, sollten Sie den aktuellen Status vor Antragstellung prüfen.
- Kann ich Landesförderung in Mecklenburg-Vorpommern mit der Pflegekasse kombinieren?
- Teilweise. Viele Programme lassen Kombinationen zu, andere rechnen öffentliche Fördermittel an oder sind derzeit geschlossen. Entscheidend sind die Regeln der jeweiligen Förderstelle und das Verbot der Doppelförderung derselben Maßnahme. LFI Zuschuss (bis 4.500 € Standard-Barrierereduzierung) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 455-B/159 + Steuerbonus.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Juli 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.