Förderung barrierefreier Umbau in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen bietet über die NRW.BANK einen zinsgünstigen Kredit bis 150.000 Euro für barrierefreie Gebäudesanierung — ohne Einkommensgrenze. Bei Schwerbehinderung ist ein Tilgungsnachlass bis 50 % möglich.
NRW hat mit fast 18 Millionen Einwohnern den größten Wohnungsbestand Deutschlands — und damit den höchsten absoluten Bedarf an barrierefreiem Umbau. Der NRW.BANK-Kredit ist mit 150.000 Euro der höchste Kreditrahmen aller Landesprogramme. Besonders attraktiv: Bei einem GdB ab 50 kann ein Tilgungsnachlass bis 50 % gewährt werden, was bei 100.000 Euro Kredit einem Zuschuss von 50.000 Euro gleichkäme. Ohne Schwerbehinderung bleibt es ein reiner Kredit. Der Antrag läuft über die Hausbank — die Bearbeitungszeit ist mit 2–4 Wochen vergleichsweise kurz.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK.Gebäudesanierung
NRW.BANK
- Art
- Zinsgünstiger Kredit
- Maximaler Betrag
- 150.000 Euro (100 % der förderfähigen Investitionskosten)
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Selbstgenutztes Wohneigentum in NRW
- Antrag über Hausbank vor Maßnahmenbeginn
Gut zu wissen: Kein Zuschuss, aber mit 150.000 Euro der höchste Kreditrahmen aller Landesprogramme. Tilgungsnachlass bis 50 % bei schwerbehindertengerechtem Wohnraum möglich.
Optimale Kombination in Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK Kredit (bis 150.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) — bei Schwerbehinderung Tilgungsnachlass prüfen.
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Nordrhein-Westfalen
Komplettumbau Bad + Treppenlift, 75-Jährige mit Pflegegrad 3 und GdB 80
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Nordrhein-Westfalen
- Wer bekommt den 50 % Tilgungsnachlass der NRW.BANK?
- Den maximalen Tilgungsnachlass von 50 % erhalten Eigentümer, die schwerbehindertengerechten Wohnraum schaffen (GdB 50+ oder Pflegegrad). Ohne Schwerbehinderung gibt es keinen Tilgungsnachlass — der Kredit muss vollständig zurückgezahlt werden. Der Tilgungsnachlass macht das NRW-Programm zum großzügigsten Landesprogramm für Menschen mit Behinderung.
- Kann ich den NRW.BANK-Kredit und den KfW 159 gleichzeitig nutzen?
- Ja, beide Programme können für dasselbe Vorhaben kombiniert werden, solange nicht dieselbe Einzelmaßnahme doppelt gefördert wird. Beispiel: NRW.BANK für den Treppenlift, KfW 159 für den Badumbau. Beide Anträge über die Hausbank stellen — idealerweise gleichzeitig.
- Gibt es in NRW kommunale Zusatzförderungen?
- Ja, einige Städte und Kreise bieten eigene Zuschüsse: z. B. Köln, Düsseldorf und Dortmund haben kommunale Wohnungsanpassungsprogramme. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem Sozialamt nach regionalen Zusatzförderungen.
- Kann ich Landesförderung in Nordrhein-Westfalen mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. NRW.BANK Kredit (bis 150.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) — bei Schwerbehinderung Tilgungsnachlass prüfen.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.