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Förderung barrierefreier Umbau in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen bietet über die NRW.BANK einen zinsgünstigen Kredit bis 150.000 Euro für barrierefreie Gebäudesanierung — ohne Einkommensgrenze. Bei Schwerbehinderung ist ein Tilgungsnachlass bis 50 % möglich.

NRW hat mit fast 18 Millionen Einwohnern den größten Wohnungsbestand Deutschlands — und damit den höchsten absoluten Bedarf an barrierefreiem Umbau. Der NRW.BANK-Kredit ist mit 150.000 Euro der höchste Kreditrahmen aller Landesprogramme. Besonders attraktiv: Bei einem GdB ab 50 kann ein Tilgungsnachlass bis 50 % gewährt werden, was bei 100.000 Euro Kredit einem Zuschuss von 50.000 Euro gleichkäme. Ohne Schwerbehinderung bleibt es ein reiner Kredit. Der Antrag läuft über die Hausbank — die Bearbeitungszeit ist mit 2–4 Wochen vergleichsweise kurz.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK.Gebäudesanierung

NRW.BANK

Aktiv
Art
Zinsgünstiger Kredit
Maximaler Betrag
150.000 Euro (100 % der förderfähigen Investitionskosten)
Einkommensgrenze
Nein

Voraussetzungen

  • Selbstgenutztes Wohneigentum in NRW
  • Antrag über Hausbank vor Maßnahmenbeginn

Gut zu wissen: Kein Zuschuss, aber mit 150.000 Euro der höchste Kreditrahmen aller Landesprogramme. Tilgungsnachlass bis 50 % bei schwerbehindertengerechtem Wohnraum möglich.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK Kredit (bis 150.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) — bei Schwerbehinderung Tilgungsnachlass prüfen.

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Rechenbeispiel: Förderung in Nordrhein-Westfalen

Komplettumbau Bad + Treppenlift, 75-Jährige mit Pflegegrad 3 und GdB 80

Gesamtkosten45.000 €
NRW.BANK (Kredit mit 50 % Tilgungsnachlass)22.500 €
Pflegekasse § 40 SGB XI4.180 €
Eigenanteil18.320 € (finanziert über NRW.BANK-Restkredit)

Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Nordrhein-Westfalen

Wer bekommt den 50 % Tilgungsnachlass der NRW.BANK?
Den maximalen Tilgungsnachlass von 50 % erhalten Eigentümer, die schwerbehindertengerechten Wohnraum schaffen (GdB 50+ oder Pflegegrad). Ohne Schwerbehinderung gibt es keinen Tilgungsnachlass — der Kredit muss vollständig zurückgezahlt werden. Der Tilgungsnachlass macht das NRW-Programm zum großzügigsten Landesprogramm für Menschen mit Behinderung.
Kann ich den NRW.BANK-Kredit und den KfW 159 gleichzeitig nutzen?
Ja, beide Programme können für dasselbe Vorhaben kombiniert werden, solange nicht dieselbe Einzelmaßnahme doppelt gefördert wird. Beispiel: NRW.BANK für den Treppenlift, KfW 159 für den Badumbau. Beide Anträge über die Hausbank stellen — idealerweise gleichzeitig.
Gibt es in NRW kommunale Zusatzförderungen?
Ja, einige Städte und Kreise bieten eigene Zuschüsse: z. B. Köln, Düsseldorf und Dortmund haben kommunale Wohnungsanpassungsprogramme. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem Sozialamt nach regionalen Zusatzförderungen.
Kann ich Landesförderung in Nordrhein-Westfalen mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. NRW.BANK Kredit (bis 150.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) — bei Schwerbehinderung Tilgungsnachlass prüfen.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Nordrhein-Westfalen finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.