Förderung barrierefreier Umbau in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen bietet über die NRW.BANK Eigentumsförderung Modernisierung ein zinsgünstiges Darlehen bis 220.000 Euro für selbstgenutztes Wohneigentum. Bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad ist ein Tilgungsnachlass bis 50 % möglich.
NRW hat mit fast 18 Millionen Einwohnern den größten Wohnungsbestand Deutschlands — und damit den höchsten absoluten Bedarf an barrierefreiem Umbau. Die NRW.BANK Eigentumsförderung Modernisierung wurde 2026 angepasst und finanziert Modernisierungen selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen mit bis zu 220.000 Euro. Besonders attraktiv: Bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder Pflegebedürftige ist ein Tilgungsnachlass bis 50 % möglich. Das Programm richtet sich allerdings an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Der Antrag läuft über die Stadt- oder Kreisverwaltung, nicht über die Hausbank.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (wieder offen)
Landesprogramme in Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK Eigentumsförderung – Modernisierung
NRW.BANK
Richtlinienänderung vom 23.03.2026: Modernisierungsdarlehen bis 220.000 €, Tilgungsnachlass 25 %, bei GdB 50+ oder Pflegegrad bis 50 %.
- Art
- Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungsnachlass
- Maximaler Betrag
- 220.000 Euro Darlehen, bis 50 % Tilgungsnachlass bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Selbstgenutztes Wohneigentum in NRW
- Kleine und mittlere Einkommen (Einkommensgrenzen)
- Antrag bei Stadt- oder Kreisverwaltung vor Maßnahmenbeginn
Gut zu wissen: Sehr hoher Kreditrahmen und hoher Tilgungsnachlass, aber einkommensgebunden und mit Antrag über die Bewilligungsbehörde.
Optimale Kombination in Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK Darlehen (bis 220.000 €) mit Tilgungsnachlass + Pflegekasse (4.180 €) + ggf. KfW für getrennte Maßnahmen — Einkommensgrenzen und Kumulierungsregeln prüfen.
Kombinationsregeln unterscheiden sich je Förderstelle. Keine Doppelförderung derselben Maßnahme; bei öffentlichen Landesmitteln Anrechnung oder Ausschluss vor Antragstellung prüfen. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Nordrhein-Westfalen
Komplettumbau Bad + Treppenlift, 75-Jährige mit Pflegegrad 3 und GdB 80
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Nordrhein-Westfalen
- Wer bekommt den 50 % Tilgungsnachlass der NRW.BANK?
- Den maximalen Tilgungsnachlass von 50 % gibt es bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder Pflegebedürftige mit Pflegegrad. Das Programm ist einkommensgebunden; die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung prüft die Voraussetzungen.
- Kann ich den NRW.BANK-Kredit und den KfW 159 gleichzeitig nutzen?
- Eine Kombination kann möglich sein, wenn unterschiedliche Kostenbestandteile gefördert werden und keine Doppelförderung entsteht. Klären Sie das vor Antragstellung mit der Bewilligungsbehörde. Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die NRW-Förderung regelmäßig aus.
- Gibt es in NRW kommunale Zusatzförderungen?
- Ja, einige Städte und Kreise bieten eigene Zuschüsse: z. B. Köln, Düsseldorf und Dortmund haben kommunale Wohnungsanpassungsprogramme. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem Sozialamt nach regionalen Zusatzförderungen.
- Kann ich Landesförderung in Nordrhein-Westfalen mit der Pflegekasse kombinieren?
- Teilweise. Viele Programme lassen Kombinationen zu, andere rechnen öffentliche Fördermittel an oder sind derzeit geschlossen. Entscheidend sind die Regeln der jeweiligen Förderstelle und das Verbot der Doppelförderung derselben Maßnahme. NRW.BANK Darlehen (bis 220.000 €) mit Tilgungsnachlass + Pflegekasse (4.180 €) + ggf. KfW für getrennte Maßnahmen — Einkommensgrenzen und Kumulierungsregeln prüfen.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Juli 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.