Förderung barrierefreier Umbau in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein leitet den KfW 159 über die IB.SH durch und bietet zusätzlich den Fonds für Barrierefreiheit als Landeszuschuss — mit begrenztem Antragsfenster (Q1 2026: bis 01.04.2026).
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Schleswig-Holstein
KfW Altersgerecht Umbauen (IB.SH-Durchleitung)
IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein)
- Art
- KfW 159 Kredit-Durchleitung
- Maximaler Betrag
- 50.000 Euro
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Antrag über IB.SH
Fonds für Barrierefreiheit (Landesförderung)
Land Schleswig-Holstein
Begrenztes jährliches Antragsfenster. Q1 2026: 02.01.–01.04.2026. Wer zu spät ist, muss bis 2027 warten.
- Art
- Direktzuschuss
- Maximaler Betrag
- Variabel (jährliches Budget)
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Antragsfenster Q1 2026: 02.01.–01.04.2026
- Breiter Empfängerkreis: auch öffentliche und private Träger
Gut zu wissen: Der Fonds für Barrierefreiheit hat ein begrenztes Antragsfenster. Schnell beantragen!
Optimale Kombination in Schleswig-Holstein
IB.SH/KfW 159 (bis 50.000 €) + Fonds für Barrierefreiheit + Pflegekasse (4.180 €).
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Schleswig-Holstein
- Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Schleswig-Holstein?
- Schleswig-Holstein bietet über IB.SH landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
- Kann ich Landesförderung in Schleswig-Holstein mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. IB.SH/KfW 159 (bis 50.000 €) + Fonds für Barrierefreiheit + Pflegekasse (4.180 €).
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
Fachbetrieb in Schleswig-Holstein finden
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.