Förderung barrierefreier Umbau in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bietet über die IB.SH soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen. Für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte ist ein Zusatzdarlehen bis 50.000 Euro möglich; daneben wird KfW 159 durchgeleitet.
Schleswig-Holstein hat kein frei zugängliches Direktzuschussprogramm für private Bad- oder Treppenlift-Umbauten. Relevant ist vor allem die soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen der IB.SH: Neben dem Grunddarlehen können besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte zusätzlich finanziert werden. Das Programm ist an Zielgruppen- und Einkommensvoraussetzungen gebunden und muss vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Die IB.SH leitet außerdem den KfW 159 durch. Der Landesfonds für Barrierefreiheit ist 2026 wegen geschlossenem Antragsfenster und eingeschränktem Empfängerkreis kein verlässlicher Standardweg für private Eigentümer.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (wieder offen)
Landesprogramme in Schleswig-Holstein
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein)
Wohnraumförderungsrichtlinie 2026: Zusatzdarlehen bis 50.000 € für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte.
- Art
- Zinsgünstiges Darlehen
- Maximaler Betrag
- 100.000 Euro Darlehen; Zusatzdarlehen bis 50.000 Euro für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Selbstgenutztes Wohneigentum in Schleswig-Holstein
- Soziale Wohnraumförderung mit Einkommens- und Zielgruppenvoraussetzungen
- Antrag vor Maßnahmenbeginn
KfW Altersgerecht Umbauen (IB.SH-Durchleitung)
IB.SH
- Art
- KfW 159 Kredit-Durchleitung
- Maximaler Betrag
- 50.000 Euro
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- KfW 159 Voraussetzungen
- Antrag über Finanzierungspartner vor Baubeginn
Optimale Kombination in Schleswig-Holstein
IB.SH Eigentumsmaßnahmen (inkl. Zusatzdarlehen bei Schwerbehinderung) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 455-B oder KfW 159 + Steuerbonus.
Kombinationsregeln unterscheiden sich je Förderstelle. Keine Doppelförderung derselben Maßnahme; bei öffentlichen Landesmitteln Anrechnung oder Ausschluss vor Antragstellung prüfen. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Schleswig-Holstein
Schwellenabbau + Haltegriffe + Türverbreiterung, 71-Jährige private Eigentümerin mit Pflegegrad 1
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Schleswig-Holstein
- Gibt es in Schleswig-Holstein einen Zuschuss für private Eigentümer?
- Keinen allgemein frei zugänglichen Landeszuschuss wie in Hamburg oder Hessen. Die wichtigste Landesförderung läuft über IB.SH-Darlehen der sozialen Wohnraumförderung. Private Eigentümer sollten zusätzlich Pflegekasse, KfW 455-B/159 und Steuerförderung prüfen.
- Wie hoch ist das IB.SH-Zusatzdarlehen?
- Für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte sieht die Wohnraumförderungsrichtlinie 2026 ein Zusatzdarlehen bis 50.000 Euro vor. Es ist kein frei verfügbarer Zuschuss, sondern Teil der sozialen Wohnraumförderung mit Zielgruppen- und Einkommensvoraussetzungen.
- Was ist mit dem Fonds für Barrierefreiheit?
- Der Fonds hatte 2026 ein befristetes Antragsfenster bis 01.04.2026. Für private natürliche Personen ist er 2026 kein verlässlicher Standardweg. Prüfen Sie den Fonds nur, wenn Sie als Träger, Einrichtung oder juristische Person förderfähig sein könnten.
- Kann ich Landesförderung in Schleswig-Holstein mit der Pflegekasse kombinieren?
- Teilweise. Viele Programme lassen Kombinationen zu, andere rechnen öffentliche Fördermittel an oder sind derzeit geschlossen. Entscheidend sind die Regeln der jeweiligen Förderstelle und das Verbot der Doppelförderung derselben Maßnahme. IB.SH Eigentumsmaßnahmen (inkl. Zusatzdarlehen bei Schwerbehinderung) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 455-B oder KfW 159 + Steuerbonus.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Juli 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.