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Förderung barrierefreier Umbau in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein leitet den KfW 159 über die IB.SH durch und bietet zusätzlich den Fonds für Barrierefreiheit als Landeszuschuss — mit begrenztem Antragsfenster (Q1 2026: bis 01.04.2026).

Schleswig-Holstein ist eines der wenigen Bundesländer mit einem zeitlich begrenzten Antragsfenster. Der Fonds für Barrierefreiheit öffnet jährlich für ein Quartal — wer das Fenster verpasst, muss ein Jahr warten. Das aktuelle Antragsfenster läuft bis 01.04.2026. Neben Privatpersonen können auch öffentliche und private Träger Mittel aus dem Fonds beantragen. Die IB.SH leitet zudem den KfW 159 durch, bietet aber keinen eigenen Zinszuschuss wie etwa die IBB in Berlin. Für Schleswig-Holsteiner ist schnelles Handeln entscheidend.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Schleswig-Holstein

KfW Altersgerecht Umbauen (IB.SH-Durchleitung)

IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein)

Aktiv
Art
KfW 159 Kredit-Durchleitung
Maximaler Betrag
50.000 Euro
Einkommensgrenze
Nein

Voraussetzungen

  • Antrag über IB.SH
Offizielle Programmseite

Fonds für Barrierefreiheit (Landesförderung)

Land Schleswig-Holstein

Aktiv

Begrenztes jährliches Antragsfenster. Q1 2026: 02.01.–01.04.2026. Wer zu spät ist, muss bis 2027 warten.

Art
Direktzuschuss
Maximaler Betrag
Variabel (jährliches Budget)
Einkommensgrenze
Nein

Voraussetzungen

  • Antragsfenster Q1 2026: 02.01.–01.04.2026
  • Breiter Empfängerkreis: auch öffentliche und private Träger

Gut zu wissen: Der Fonds für Barrierefreiheit hat ein begrenztes Antragsfenster. Schnell beantragen!

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Schleswig-Holstein

IB.SH/KfW 159 (bis 50.000 €) + Fonds für Barrierefreiheit + Pflegekasse (4.180 €).

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Rechenbeispiel: Förderung in Schleswig-Holstein

Schwellenabbau + Haltegriffe + Türverbreiterung, 71-Jährige mit Pflegegrad 1

Gesamtkosten8.000 €
Fonds für Barrierefreiheit (variabel)~3.000 €
Pflegekasse § 40 SGB XI4.180 €
Eigenanteil~820 €

Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Schleswig-Holstein

Bis wann kann ich den Fonds für Barrierefreiheit 2026 beantragen?
Das aktuelle Antragsfenster läuft bis 01.04.2026. Danach ist der Fonds für 2026 geschlossen und neue Anträge werden erst wieder 2027 angenommen. Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, da die Mittel begrenzt sind und nach Eingang vergeben werden.
Wie hoch ist der Zuschuss aus dem Fonds für Barrierefreiheit?
Der Fonds hat kein festes Maximum pro Antrag, sondern ein jährliches Gesamtbudget. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Maßnahme, der Antragslage und den verfügbaren Mitteln ab. Erfahrungsgemäß werden kleinere Maßnahmen (unter 10.000 €) häufiger vollständig gefördert als große Projekte.
Können auch Vermieter den Fonds in Schleswig-Holstein nutzen?
Ja, der Fonds steht einem breiten Empfängerkreis offen: Privatpersonen, Vermieter, öffentliche Träger und private Einrichtungen können Anträge stellen. Das unterscheidet ihn von den meisten Landesprogrammen, die nur Eigentümer fördern.
Kann ich Landesförderung in Schleswig-Holstein mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. IB.SH/KfW 159 (bis 50.000 €) + Fonds für Barrierefreiheit + Pflegekasse (4.180 €).
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Schleswig-Holstein finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.