Förderung barrierefreier Umbau in Sachsen
Sachsen fördert barrierefreie Wohnraumanpassungen über die SAB mit einem Direktzuschuss von bis zu 4.000 Euro (10.000 Euro bei Rollstuhlgerechtigkeit). Achtung: Der Förderhöchstbetrag wurde im August 2025 halbiert.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Sachsen
Wohnraumanpassung (RL WRA)
SAB (Sächsische Aufbaubank)
Förderhöchstbetrag wurde im August 2025 halbiert (von 8.000 auf 4.000 Euro).
- Art
- Direktzuschuss
- Maximaler Betrag
- 4.000 Euro (allgemein), 10.000 Euro (rollstuhlgerecht)
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Dauerhaft ärztlich bestätigte Mobilitätseinschränkung
- Einkommensgrenze
- Pflichtberatung bei regionaler Beratungsstelle vor SAB-Antrag
- Antrag vor Baubeginn
Gut zu wissen: Pflichtberatung bei einer von 3 regionalen Beratungsstellen: VdK Sachsen (Chemnitz-Region), LAG Selbsthilfe (Dresden-Region), Behindertenverband Leipzig (Leipzig-Region).
Optimale Kombination in Sachsen
SAB Zuschuss (4.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 58.180 € Gesamtförderung.
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Sachsen
- Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Sachsen?
- Sachsen bietet über SAB landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
- Kann ich Landesförderung in Sachsen mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. SAB Zuschuss (4.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 58.180 € Gesamtförderung.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
Fachbetrieb in Sachsen finden
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.