Zum Inhalt springen

Förderung barrierefreier Umbau in Sachsen

Sachsen fördert barrierefreie Wohnraumanpassungen über die SAB mit einem Direktzuschuss von bis zu 4.000 Euro (10.000 Euro bei Rollstuhlgerechtigkeit). Achtung: Der Förderhöchstbetrag wurde im August 2025 halbiert.

Sachsen hat die Förderhöchstbeträge im August 2025 halbiert (von 8.000 auf 4.000 Euro), was die Attraktivität des Programms spürbar mindert. Eine Besonderheit ist die verpflichtende Beratung bei einer regionalen Beratungsstelle vor der Antragstellung: VdK Sachsen (Chemnitz-Region), LAG Selbsthilfe (Dresden-Region) oder Behindertenverband Leipzig (Leipzig-Region). Ohne diesen Beratungsnachweis wird der SAB-Antrag abgelehnt. Bei Rollstuhlgerechtigkeit steigt der Förderhöchstbetrag auf 10.000 Euro — ein wichtiger Unterschied, der oft übersehen wird. Die Einkommensgrenze ist im Vergleich zu anderen Bundesländern niedrig angesetzt.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Sachsen

Wohnraumanpassung (RL WRA)

SAB (Sächsische Aufbaubank)

Aktiv

Förderhöchstbetrag wurde im August 2025 halbiert (von 8.000 auf 4.000 Euro).

Art
Direktzuschuss
Maximaler Betrag
4.000 Euro (allgemein), 10.000 Euro (rollstuhlgerecht)
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Dauerhaft ärztlich bestätigte Mobilitätseinschränkung
  • Einkommensgrenze
  • Pflichtberatung bei regionaler Beratungsstelle vor SAB-Antrag
  • Antrag vor Baubeginn

Gut zu wissen: Pflichtberatung bei einer von 3 regionalen Beratungsstellen: VdK Sachsen (Chemnitz-Region), LAG Selbsthilfe (Dresden-Region), Behindertenverband Leipzig (Leipzig-Region).

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Sachsen

SAB Zuschuss (4.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 58.180 € Gesamtförderung.

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Rechenbeispiel: Förderung in Sachsen

Bodengleiche Dusche + Haltegriffe, 69-Jährige mit ärztlichem Attest, kein Pflegegrad

Gesamtkosten14.000 €
SAB Zuschuss (max. 4.000 €)4.000 €
Steuerermäßigung § 35a EStG1.200 €
Eigenanteil8.800 €

Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Sachsen

Warum wurde die sächsische Förderung 2025 halbiert?
Die Halbierung von 8.000 auf 4.000 Euro im August 2025 erfolgte aufgrund der angespannten Haushaltslage des Freistaats. Eine Erhöhung ist aktuell nicht absehbar. Umso wichtiger ist die Kombination mit Pflegekasse und KfW, um die Lücke zu schließen.
Bei welcher Beratungsstelle muss ich mich in Sachsen beraten lassen?
Die Pflichtberatung hängt von Ihrem Wohnort ab: Raum Chemnitz → VdK Sachsen, Raum Dresden → LAG Selbsthilfe Sachsen, Raum Leipzig → Behindertenverband Leipzig. Die Beratung ist kostenlos. Vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie den SAB-Antrag stellen — ohne Beratungsnachweis wird der Antrag abgelehnt.
Wann lohnt sich der höhere Zuschuss für Rollstuhlgerechtigkeit?
Bei rollstuhlgerechtem Umbau steigt der Zuschuss auf 10.000 Euro. Das umfasst z. B. breitere Türen (90 cm), unterfahrbare Waschtische, bodengleiche Duschen mit Klappsitz und Wendekreis 150 cm. Wenn Ihre Maßnahme ohnehin in diese Richtung geht, lohnt es sich, die Rollstuhlgerechtigkeit vollständig herzustellen.
Kann ich Landesförderung in Sachsen mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. SAB Zuschuss (4.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 58.180 € Gesamtförderung.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Sachsen finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.