Förderung barrierefreier Umbau in Sachsen
Sachsen fördert barrierefreie Wohnraumanpassungen über die SAB mit einem Direktzuschuss von bis zu 4.000 Euro, bis zu 10.000 Euro für Rollstuhlfahrer mit Merkzeichen R und Sonderhöchstbeträgen bei Sozialleistungsbezug.
Sachsen hat die Förderrichtlinie Wohnraumanpassung zum 18.03.2026 neu gefasst. Seitdem gelten Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen; Alleinlebende dürfen 40.000 Euro positives Jahreseinkommen nicht überschreiten, Zwei-Personen-Haushalte mit zwei Erwachsenen 60.000 Euro, jede weitere Person erhöht die Grenze um 10.000 Euro. Gefördert werden 80 % der förderfähigen Ausgaben bis 4.000 Euro, bei Rollstuhlfahrern mit Merkzeichen R bis 10.000 Euro. Für Empfänger bestimmter Sozialleistungen gelten 100 % bis 5.000 Euro beziehungsweise 12.500 Euro bei barrierefreiem, uneingeschränkt rollstuhlnutzbarem Wohnraum.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (wieder offen)
Landesprogramme in Sachsen
Wohnraumanpassung (RL WRA)
SAB (Sächsische Aufbaubank)
Neue Förderrichtlinie seit 18.03.2026 in Kraft; Antragstellung ist zu neuen Förderbedingungen möglich.
- Art
- Direktzuschuss
- Maximaler Betrag
- 4.000 Euro (allgemein), 10.000 Euro (Rollstuhlfahrer mit Merkzeichen R), bis 12.500 Euro bei Sozialleistungsbezug
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Dauerhaft ärztlich bestätigte Mobilitätseinschränkung
- Einkommensgrenze
- Pflichtberatung bei regionaler Beratungsstelle vor SAB-Antrag
- Antrag vor Baubeginn
Gut zu wissen: Seit der Richtlinienänderung 2026 übermittelt die SAB die Unterlagen digital an eine der drei Fachstellen, die die dauerhafte Mobilitätseinschränkung beurteilen.
Optimale Kombination in Sachsen
SAB Zuschuss (4.000–12.500 € je nach Fall) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 66.680 € Gesamtförderung.
Kombinationsregeln unterscheiden sich je Förderstelle. Keine Doppelförderung derselben Maßnahme; bei öffentlichen Landesmitteln Anrechnung oder Ausschluss vor Antragstellung prüfen. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Sachsen
Bodengleiche Dusche + Haltegriffe, 69-Jährige mit ärztlichem Attest, kein Pflegegrad
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Sachsen
- Was hat sich bei der sächsischen Wohnraumanpassung 2026 geändert?
- Seit 18.03.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie. Entscheidend sind jetzt Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen. Außerdem gibt es einen Mindestförderbetrag von 1.500 Euro und eine digitale Antragstellung über das SAB-Förderportal.
- Welche Fachstelle prüft meinen Antrag in Sachsen?
- Die SAB leitet Ihre Unterlagen nach Antragstellung digital an eine der drei beauftragten Fachstellen weiter: VdK Sachsen für die Chemnitz-Region, LAG Selbsthilfe Sachsen für die Dresden-Region oder Behindertenverband Leipzig für die Leipzig-Region. Die Fachstelle beurteilt, ob die Mobilitätseinschränkung dauerhaft besteht und die Förderung gerechtfertigt ist.
- Wann lohnt sich der höhere Zuschuss für Rollstuhlgerechtigkeit?
- Bei rollstuhlgerechtem Umbau steigt der Zuschuss auf 10.000 Euro. Das umfasst z. B. breitere Türen (90 cm), unterfahrbare Waschtische, bodengleiche Duschen mit Klappsitz und Wendekreis 150 cm. Wenn Ihre Maßnahme ohnehin in diese Richtung geht, lohnt es sich, die Rollstuhlgerechtigkeit vollständig herzustellen.
- Kann ich Landesförderung in Sachsen mit der Pflegekasse kombinieren?
- Teilweise. Viele Programme lassen Kombinationen zu, andere rechnen öffentliche Fördermittel an oder sind derzeit geschlossen. Entscheidend sind die Regeln der jeweiligen Förderstelle und das Verbot der Doppelförderung derselben Maßnahme. SAB Zuschuss (4.000–12.500 € je nach Fall) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 66.680 € Gesamtförderung.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Juli 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.