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Förderung barrierefreier Umbau in Sachsen

Sachsen fördert barrierefreie Wohnraumanpassungen über die SAB mit einem Direktzuschuss von bis zu 4.000 Euro (10.000 Euro bei Rollstuhlgerechtigkeit). Achtung: Der Förderhöchstbetrag wurde im August 2025 halbiert.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Sachsen

Wohnraumanpassung (RL WRA)

SAB (Sächsische Aufbaubank)

Aktiv

Förderhöchstbetrag wurde im August 2025 halbiert (von 8.000 auf 4.000 Euro).

Art
Direktzuschuss
Maximaler Betrag
4.000 Euro (allgemein), 10.000 Euro (rollstuhlgerecht)
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Dauerhaft ärztlich bestätigte Mobilitätseinschränkung
  • Einkommensgrenze
  • Pflichtberatung bei regionaler Beratungsstelle vor SAB-Antrag
  • Antrag vor Baubeginn

Gut zu wissen: Pflichtberatung bei einer von 3 regionalen Beratungsstellen: VdK Sachsen (Chemnitz-Region), LAG Selbsthilfe (Dresden-Region), Behindertenverband Leipzig (Leipzig-Region).

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Sachsen

SAB Zuschuss (4.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 58.180 € Gesamtförderung.

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Sachsen

Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Sachsen?
Sachsen bietet über SAB landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
Kann ich Landesförderung in Sachsen mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. SAB Zuschuss (4.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 58.180 € Gesamtförderung.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Sachsen finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.