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Förderung barrierefreier Umbau in Hessen

Hessen hat das großzügigste Förderprogramm unter den Flächenländern: Die WIBank vergibt einen Direktzuschuss von bis zu 15.000 Euro — ohne Einkommensgrenze. Voraussetzung ist ein GdB von 50+ oder Pflegegrad 2+.

Das hessische Programm sticht mit bis zu 15.000 Euro Direktzuschuss ohne Einkommensgrenze hervor — das ist der höchste Zuschuss aller Flächenländer. Die Förderung deckt 50 % der förderfähigen Kosten ab, mit klaren Einzelgrenzen: Bad und Küche jeweils max. 5.500 Euro, Aufzug 6.500 Euro, sonstige Maßnahmen 3.000 Euro. Der Antrag wird nicht direkt bei der WIBank gestellt, sondern über die Wohnungsbauförderungsstelle der jeweiligen Gemeinde. Ein Pflegegrad 2+ oder GdB 50+ muss nachgewiesen werden. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Kommune 3 bis 8 Wochen.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Hessen

Förderung selbstgenutztes Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau

WIBank

Aktiv
Art
Direktzuschuss
Maximaler Betrag
15.000 Euro (50 % der förderfähigen Kosten)
Einkommensgrenze
Nein

Voraussetzungen

  • GdB 50+ ODER Pflegegrad 2+
  • DIN 18040 Teil 2 muss erfüllt werden
  • Förderfähige Kosten: 1.500 – 30.000 Euro
  • Antrag über Wohnungsbauförderungsstelle der Gemeinde vor Baubeginn

Gut zu wissen: Das großzügigste Flächenlandprogramm in Deutschland: bis zu 15.000 Euro Direktzuschuss ohne Einkommensgrenze. Einzelgrenzen: Bad/Küche je 5.500 €, Aufzug 6.500 €, Sonstiges 3.000 €.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Hessen

WIBank Zuschuss (15.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 69.180 € Gesamtförderung. Hessen bietet die höchste Zuschuss-Kombination aller Flächenländer.

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Rechenbeispiel: Förderung in Hessen

Badumbau (5.500 €) + Türverbreiterungen (3.000 €) + Rampe (2.500 €), 78-Jährige mit Pflegegrad 2

Gesamtkosten22.000 €
WIBank Zuschuss (50 %, max. Einzelgrenzen)11.000 €
Pflegekasse § 40 SGB XI4.180 €
Eigenanteil6.820 €

Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Hessen

Warum muss ich den Antrag bei der Gemeinde und nicht bei der WIBank stellen?
Die WIBank hat die Antragsbearbeitung an die kommunalen Wohnungsbauförderungsstellen delegiert. Sie reichen Ihren Antrag dort ein, die Stelle leitet ihn an die WIBank weiter und Sie erhalten den Bescheid. Das ist historisch gewachsen und soll eine ortsnahe Beratung ermöglichen.
Wie berechnen sich die Einzelgrenzen bei der WIBank-Förderung?
Die WIBank fördert 50 % der Kosten, aber mit Einzelgrenzen pro Bereich: Bad max. 5.500 €, Küche max. 5.500 €, Aufzug/Treppenlift max. 6.500 €, sonstige Maßnahmen max. 3.000 €. Bei mehreren Maßnahmen können Sie die Grenzen addieren — bis zum Gesamtmaximum von 15.000 Euro.
Gibt es die hessische Förderung auch für Mieter?
Das WIBank-Programm richtet sich an Eigentümer. Mieter können die Pflegekasse (4.180 € bei Pflegegrad) und den KfW 159 (über den Vermieter) nutzen. Eine Vermieter-Zustimmung zum Umbau ist in jedem Fall erforderlich. In Frankfurt und Kassel gibt es vereinzelt kommunale Mieterzuschüsse — bei der Stadtverwaltung nachfragen.
Kann ich Landesförderung in Hessen mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. WIBank Zuschuss (15.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 69.180 € Gesamtförderung. Hessen bietet die höchste Zuschuss-Kombination aller Flächenländer.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

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Förderung in anderen Bundesländern

Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.