Förderung barrierefreier Umbau in Thüringen
Thüringen bietet über die TAB den ThüBaFF mit bis zu 11.000 Euro für natürliche Personen. Aktuell ist die Antragstellung jedoch nicht mehr möglich, weil die Mittel geschlossen wurden.
Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) fördert die Herstellung oder Verbesserung von Barrierefreiheit in Gebäuden, Außenanlagen sowie im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie. Die TAB hat die Programmseite am 22.06.2026 aktualisiert und meldet, dass die Antragstellung wegen begrenzter Haushaltsmittel aktuell nicht mehr möglich ist. Der Förderrahmen sieht für natürliche Personen grundsätzlich bis zu 11.000 Euro vor. Für laufende Umbauplanung sollten Thüringer Haushalte daher aktuell Pflegekasse, KfW 455-B/159 und die steuerliche Absetzbarkeit als verlässliche Alternativen einplanen.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (wieder offen)
Landesprogramme in Thüringen
Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF)
TAB (Thüringer Aufbaubank)
TAB zuletzt aktualisiert am 22.06.2026: Antragstellung aktuell nicht mehr möglich, Programm wegen begrenzter Haushaltsmittel geschlossen.
- Art
- Direktzuschuss
- Maximaler Betrag
- Bis 11.000 Euro für natürliche Personen; aktuell keine Antragstellung möglich
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Natürliche oder juristische Personen mit Sitz in Thüringen
- Stellungnahme des kommunalen Behindertenbeauftragten
- Online-Antrag bei TAB vor Maßnahmenbeginn
Gut zu wissen: Förderrahmen 2026–2030 besteht, aber die aktuelle Runde ist geschlossen. Bei Wiederöffnung: Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen und TAB-Status prüfen.
Optimale Kombination in Thüringen
ThüBaFF ist derzeit nicht planbar. Aktuell verlässlich: Pflegekasse (4.180 €), KfW 455-B solange Budget verfügbar ist, KfW 159 und Steuerbonus; bei Wiederöffnung TAB-Kombinationsregeln prüfen.
Kombinationsregeln unterscheiden sich je Förderstelle. Keine Doppelförderung derselben Maßnahme; bei öffentlichen Landesmitteln Anrechnung oder Ausschluss vor Antragstellung prüfen. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Thüringen
Bodengleiche Dusche + Handläufe, 73-Jährige mit Pflegegrad 1 (ThüBaFF aktuell geschlossen)
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Thüringen
- Ist der ThüBaFF 2026 offen?
- Nein. Die TAB meldet seit der Aktualisierung vom 22.06.2026, dass die Antragstellung aktuell nicht mehr möglich ist, weil die begrenzten Haushaltsmittel ausgeschöpft beziehungsweise das Programm geschlossen sind.
- Was kann ich tun, wenn die ThüBaFF-Mittel ausgeschöpft sind?
- Nutzen Sie die Alternativen: Pflegekasse (4.180 € bei Pflegegrad), KfW 455-B (Zuschuss, solange Budget verfügbar ist), KfW 159 (zinsgünstiger Kredit bis 50.000 €) und die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a EStG (20 % der Handwerkerkosten, max. 1.200 € pro Jahr). Bereiten Sie einen Antrag vor, damit Sie bei einer neuen Förderrunde schnell reagieren können.
- Brauche ich einen Pflegegrad für den ThüBaFF?
- Ein Pflegegrad ist nicht die Grundvoraussetzung des ThüBaFF. Entscheidend ist, dass die Maßnahme Barrierefreiheit herstellt oder verbessert und die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, einschließlich Antrag vor Maßnahmenbeginn und Stellungnahme des kommunalen Behindertenbeauftragten.
- Kann ich Landesförderung in Thüringen mit der Pflegekasse kombinieren?
- Teilweise. Viele Programme lassen Kombinationen zu, andere rechnen öffentliche Fördermittel an oder sind derzeit geschlossen. Entscheidend sind die Regeln der jeweiligen Förderstelle und das Verbot der Doppelförderung derselben Maßnahme. ThüBaFF ist derzeit nicht planbar. Aktuell verlässlich: Pflegekasse (4.180 €), KfW 455-B solange Budget verfügbar ist, KfW 159 und Steuerbonus; bei Wiederöffnung TAB-Kombinationsregeln prüfen.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Juli 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.