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Förderung

Förderung barrierefreier Umbau 2026: KfW, Pflegekasse, BAFA & mehr

21. Februar 202615 Min. Lesezeit

Bis zu 26.000 Euro Förderung — wenn Sie richtig kombinieren

Ein barrierefreier Umbau kostet schnell 5.000 bis 20.000 Euro. Die gute Nachricht: Bund, Pflegekassen, Krankenkassen, Finanzamt und viele Bundesländer beteiligen sich an den Kosten.

Das Problem: Die Förderlandschaft ist unübersichtlich. Es gibt mindestens sechs verschiedene Fördertöpfe — und die meisten Menschen kennen nur KfW und Pflegekasse. Wer alle Möglichkeiten nutzt, kann je nach Bundesland bis zu 26.000 Euro an Zuschüssen kombinieren.

Dieser Ratgeber erklärt jeden einzelnen Fördertopf mit konkreten Beträgen, Voraussetzungen und den häufigsten Fehlern, die zur Ablehnung führen.

Übersicht: Alle Fördertöpfe auf einen Blick

FördergeberMax. ZuschussVoraussetzungStatus 2026
KfW 455-B (Zuschuss)6.250 €Antrag vor BaubeginnNeustart Frühjahr 2026
KfW 159 (Kredit)50.000 €Antrag über HausbankVerfügbar
Pflegekasse4.180 €Pflegegrad 1–5Verfügbar
KrankenkasseHilfsmittel vollÄrztliche VerordnungVerfügbar
Steuer (§ 35a)1.200 €/JahrRechnung + ÜberweisungVerfügbar
Steuer (§ 33)UnbegrenztBehinderung/KrankheitVerfügbar
EingliederungshilfeIndividuellBehinderung anerkanntVerfügbar
Berufsgenossenschaft100 %ArbeitsunfallVerfügbar
Landesprogramme5.000–20.000 €Je nach BundeslandTeilweise

1. KfW-Programm 455-B: Bis zu 6.250 Euro Zuschuss

Aktueller Status (März 2026)

Das KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen" war seit Januar 2025 ausgesetzt. Laut Bundeshaushalt 2026 sind 50 Millionen Euro eingeplant — der Neustart wird im Frühjahr 2026 erwartet. Ein genaues Datum steht noch nicht fest.

Budget-Warnung: 50 Millionen Euro sind deutlich weniger als die 75–150 Millionen der Vorjahre. Bei der letzten Förderrunde waren die Mittel innerhalb weniger Monate aufgebraucht. Wer einen Antrag plant, sollte sich jetzt vorbereiten und sofort beim Programmstart handeln.

Alles zum Programmstart, der Vorbereitung und den häufigsten Fehlern lesen Sie in unserem KfW 455-B 2026 Ratgeber. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung finden Sie im KfW 455-B Antrags-Ratgeber.

Wie viel Geld gibt es?

VarianteZuschussMaximum
Einzelmaßnahmen (z. B. nur Badumbau)10 % der Kosten2.500 Euro
Standard „Altersgerechtes Haus" (umfassendes Paket)12,5 % der Kosten6.250 Euro

Die Mindestinvestition beträgt 2.000 Euro. Maximal 25.000 Euro (Einzelmaßnahmen) bzw. 50.000 Euro (Standard) werden berücksichtigt.

Wer kann beantragen?

  • Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
  • Mieter (mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters)
  • Erstkäufer bereits umgebauter Immobilien

Kein Pflegegrad nötig, keine Altersgrenze, keine Einkommensprüfung.

Was wird gefördert?

  • Bodengleiche Duschen (max. 20 mm Schwellenhöhe, mind. 120 × 120 cm)
  • Barrierefreies WC (Sitzhöhe 46–48 cm, Stützgriffe)
  • Türverbreiterungen (mind. 80 cm lichte Breite)
  • Schwellenabbau und Rampen
  • Treppenlifte und Aufzüge
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe
  • Rutschfeste Bodenbeläge
  • Smart-Home-Systeme für Barrierefreiheit (z. B. automatische Türöffner)
  • Verbesserte Beleuchtung und Kontraste

Die wichtigste Regel: Antrag VOR Baubeginn

Dies ist der häufigste Ablehnungsgrund. Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie:

  • Einen Handwerkervertrag unterschreiben
  • Materialien bestellen
  • Mit dem Umbau beginnen

Planungsgespräche und Kostenvoranschläge gelten nicht als Baubeginn — die dürfen Sie vorher einholen.

So beantragen Sie in 3 Schritten

Schritt 1: Online-Antrag im KfW-Zuschussportal stellen. Sie brauchen eine Identitätsprüfung (Video-Ident oder PostIdent).

Schritt 2: Nach der Antragsbestätigung beauftragen Sie Ihren Handwerker und führen den Umbau durch.

Schritt 3: Rechnungen im Portal hochladen. Diese müssen auf Ihren Namen ausgestellt sein, die Maßnahmen detailliert beschreiben und bargeldlos bezahlt worden sein (Überweisung, Lastschrift — keine Barzahlung!).

Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen

  1. Antrag nach Baubeginn gestellt
  2. Rechnungen auf falschen Namen ausgestellt
  3. Barzahlung statt Überweisung
  4. Technische Mindestanforderungen nicht erfüllt (z. B. Dusche zu klein)
  5. Unvollständige Rechnungen hochgeladen

2. Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro (bei Pflegegrad)

Voraussetzungen

Anders als bei der KfW brauchen Sie hier einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Der Zuschuss wird als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme" nach § 40 Abs. 4 SGB XI gewährt. Alle Details zum Antragsverfahren, den häufigsten Fehlern und zur Kombinierbarkeit finden Sie in unserem separaten Ratgeber.

Wie viel Geld gibt es?

  • Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person (seit 01.01.2025 von 4.000 auf 4.180 Euro angehoben)
  • Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: Bis zu 4 Personen, also maximal 16.720 Euro
  • Erneuter Antrag möglich, wenn sich die Pflegesituation verändert (z. B. höherer Pflegegrad)

Was wird gefördert?

Alle baulichen Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern:

  • Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Böden
  • Höhenverstellbares WC mit Stützgriffen
  • Türverbreiterungen, Schwellenabbau
  • Rampen und Hublifte
  • Beleuchtungs- und Orientierungshilfen

So beantragen Sie

  1. Formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse (angegliedert an Ihre Krankenkasse) — vor Beginn der Maßnahme
  2. Kostenvoranschlag beilegen
  3. Kurze Begründung: Warum ist die Maßnahme nötig?
  4. Die Pflegekasse hat 3 Wochen Bearbeitungsfrist (5 Wochen, wenn ein Gutachten nötig ist)
  5. Nach Genehmigung: Umbau durchführen und Rechnung einreichen

Wann die Pflegekasse besser ist als die KfW

  • Sie haben bereits einen Pflegegrad → sofort verfügbar, kein Warten auf KfW-Programmstart
  • Die Maßnahme kostet unter 4.180 Euro → Pflegekasse übernimmt alles
  • Das KfW-Budget ist aufgebraucht → Pflegekasse ist unabhängig davon

3. Krankenkasse: Hilfsmittel auf Rezept

Viele verwechseln Krankenkasse und Pflegekasse. Die Unterscheidung ist wichtig:

  • Pflegekasse = bauliche Maßnahmen (Duschumbau, Rampe, Türverbreiterung)
  • Krankenkasse = einzelne Hilfsmittel (Haltegriff, Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung)

Was die Krankenkasse zahlt

HilfsmittelVoraussetzungKosten
ToilettensitzerhöhungÄrztliche VerordnungVoll übernommen
Duschstuhl / BadehockerÄrztliche VerordnungVoll übernommen
BadewannenliftÄrztliche VerordnungVoll übernommen
Mobile Rampe (Klapprampe)Ärztliche VerordnungVoll übernommen
Dusch-WC (bei med. Notwendigkeit)Ärztliche VerordnungVoll übernommen

Kein Pflegegrad nötig! Für Hilfsmittel brauchen Sie nur eine ärztliche Verordnung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten abzüglich einer gesetzlichen Zuzahlung von maximal 10 Euro.

So bekommen Sie Hilfsmittel auf Rezept

  1. Besprechen Sie den Bedarf mit Ihrem Hausarzt
  2. Der Arzt stellt ein Rezept aus (Hilfsmittelverordnung)
  3. Sie reichen das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein oder gehen direkt zum Sanitätshaus
  4. Die Krankenkasse genehmigt und übernimmt die Kosten

Tipp: Fragen Sie Ihren Arzt gezielt nach einer Verordnung. Viele Patienten wissen nicht, dass Toilettensitzerhöhungen, Duschstühle und sogar mobile Rampen als Hilfsmittel auf Rezept erhältlich sind.

4. Gibt es BAFA-Förderung für barrierefreien Umbau?

Nein. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert ausschließlich energetische Maßnahmen — Heizungstausch, Dämmung, Fenster. Für barrierefreien Umbau ist das BAFA nicht zuständig.

Die Verwechslung entsteht oft, wenn ein Badumbau gleichzeitig mit einer Heizungserneuerung geplant wird. In diesem Fall gibt es:

  • BAFA-Förderung für den Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe)
  • KfW 455-B für den barrierefreien Badumbau

Beides sind separate Anträge bei separaten Behörden. Die Kombination ist erlaubt, aber jedes Programm fördert nur seinen eigenen Bereich.

Zuständig für barrierefreien Umbau: KfW (455-B oder 159), Pflegekasse, Krankenkasse, oder Landesprogramme — nicht das BAFA.

5. Steuer: Bis zu 1.200 Euro pro Jahr

Variante 1: Handwerkerleistungen absetzen (§ 35a EStG)

Sie können 20 % der Arbeitskosten (nicht Materialkosten) für Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Das sind maximal 1.200 Euro pro Jahr (bei 6.000 Euro Arbeitskosten).

Voraussetzungen:

  • Rechnung mit separater Ausweisung der Arbeitskosten
  • Zahlung per Überweisung direkt auf das Konto des Handwerkers (seit 2025: kein Vermittlerkonto)
  • Nicht kombinierbar mit KfW-geförderten Maßnahmen für dieselbe Arbeit

Variante 2: Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Wenn der Umbau krankheits- oder behinderungsbedingt notwendig ist, können Sie die gesamten Kosten (Material + Arbeit) als außergewöhnliche Belastung absetzen. Erstattet wird der Teil, der Ihre „zumutbare Eigenbelastung" übersteigt (1–7 % des Einkommens, je nach Familienstand).

Voraussetzung: Amtsärztliches Attest oder Bescheinigung des MDK vor Beginn der Maßnahme. Bereits erhaltene Zuschüsse (Pflegekasse, KfW) müssen vorher abgezogen werden.

Wann sinnvoll? Bei hohen Umbaukosten und niedrigem Einkommen kann § 33 deutlich mehr bringen als § 35a. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.

Welche Variante für Sie?

SituationEmpfehlung
Normaler Umbau, kein medizinischer Grund§ 35a (max. 1.200 €/Jahr)
Medizinisch notwendiger Umbau, hohe Kosten§ 33 (potenziell unbegrenzt)
Beide Situationen kombiniertVerschiedene Maßnahmen auf verschiedene §§ verteilen

6. Eingliederungshilfe (SGB IX)

Für Menschen mit anerkannter Behinderung, die keinen Pflegegrad haben oder bei denen der Pflegekassen-Zuschuss nicht ausreicht.

Zuständig: Bezirk, Landkreis oder überörtlicher Sozialhilfeträger Zuschuss: Keine feste Obergrenze — wird im Einzelfall bestimmt Voraussetzung: Anerkannte Behinderung + Einkommensprüfung (Einkommensgrenze 2026: ca. 44.940 Euro/Jahr)

Die Eingliederungshilfe ist ein Auffangnetz: Sie greift, wenn andere Leistungsträger (KfW, Pflegekasse) nicht ausreichen oder nicht zuständig sind. Der Antrag ist aufwendiger, aber die mögliche Förderung kann die gesamten Umbaukosten abdecken.

7. Berufsgenossenschaft (§ 41 SGB VII)

Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für Wohnungsanpassungen — vollständig und ohne Obergrenze.

Dazu gehören:

  • Barrierefreier Umbau von Bad, Küche, Eingang
  • Rampen, Lifte, Aufzüge
  • Hilfsmittel aller Art
  • Bei Bedarf sogar Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung

Voraussetzung: Der Umbau muss im Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit stehen. Kein Eigenanteil, keine Einkommensgrenzen.

8. Landesprogramme: Zusätzliche Förderung je nach Bundesland

Einige Bundesländer bieten eigene Förderprogramme an — teilweise mit deutlich höheren Zuschüssen als der Bund.

BundeslandProgrammMax. FörderungArtBesonderheit
HessenBehindertengerechter Umbau15.000 €Direktzuschuss (50 % der Kosten)Sehr attraktiv
HamburgBarrierefreier Umbau20.000 €DirektzuschussSeit 01.01.2025
BayernBayernLabo10.000 €Leistungsfreies DarlehenEinkommensgrenze, bis 31.12.2026
NiedersachsenNBank40 % + 5.000 € BonusZinsloses DarlehenFür Eigenheim
NRWNRW.BANK150.000 €Zinsgünstiger KreditTilgungsnachlass für Schwerbehinderte

Wichtig: Landesprogramme sind oft mit KfW und Pflegekasse kombinierbar. Fragen Sie bei Ihrer Landesförderbank nach den aktuellen Konditionen.

Ihr Bundesland ist nicht dabei? Erkundigen Sie sich bei Ihrer kommunalen Wohnberatungsstelle — viele Städte und Kreise haben eigene kleine Fördertöpfe.

Förderungen clever kombinieren

Eine ausführliche Anleitung mit 6 Rechenbeispielen, Schritt-für-Schritt-Reihenfolge und den häufigsten Fehlern finden Sie im Ratgeber Förderung kombinieren.

Grundregel

Eine Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden. Sie können aber verschiedene Fördertöpfe für verschiedene Maßnahmen kombinieren.

Beispiel 1: Badumbau mit Pflegegrad

MaßnahmeKostenFördertopfZuschuss
Bodengleiche Dusche4.000 €Pflegekasse– 4.000 €
Barrierefreies WC + Waschtisch3.000 €KfW 455-B (10 %)– 300 €
Türverbreiterung1.200 €KfW 455-B (10 %)– 120 €
Malerarbeiten1.500 € (davon 1.000 € Lohn)Steuer § 35a– 200 €
Gesamt9.700 €– 4.620 €
Eigenanteil5.080 €

Beispiel 2: Badumbau mit Pflegegrad in Hessen

MaßnahmeKostenFördertopfZuschuss
Komplett-Badumbau12.000 €Pflegekasse– 4.180 €
Hessen (50 % vom Rest)– 3.910 €
KfW 455-B (10 %)– 1.200 €
Gesamt12.000 €– 9.290 €
Eigenanteil2.710 €

Beispiel 3: Rampe am Hauseingang ohne Pflegegrad

MaßnahmeKostenFördertopfZuschuss
Modulare Rampe3.500 €KfW 455-B (10 %)– 350 €
Mobile Klapprampe400 €Krankenkasse (auf Rezept)– 400 €
Gesamt3.900 €– 750 €
Eigenanteil3.150 €

Maximale theoretische Förderung

KombinationMaximum
Bundesweit ohne Pflegegrad7.450 € (KfW + Steuer)
Bundesweit mit Pflegegrad11.630 € (Pflegekasse + KfW + Steuer)
Bayern mit Pflegegrad21.630 € (+10.000 € Bayern)
Hessen mit Pflegegrad26.630 € (+15.000 € Hessen)
Hamburg mit Pflegegrad31.630 € (+20.000 € Hamburg)
Berufsgenossenschaft100 % — keine Obergrenze

Optimale Strategie: So gehen Sie vor

Bei Pflegegrad vorhanden

  1. Sofort: Hilfsmittel beim Arzt verordnen lassen (Haltegriffe, Duschstuhl, WC-Erhöhung) → Krankenkasse zahlt
  2. Kurzfristig: Pflegekasse-Antrag stellen (4.180 €) → verfügbar innerhalb von 3–5 Wochen
  3. Mittelfristig: KfW 455-B beantragen, sobald Programm startet → für weitere Maßnahmen
  4. Parallel: Landesprogramm prüfen → je nach Bundesland deutlich mehr möglich
  5. In der Steuererklärung: Nicht geförderte Arbeitskosten absetzen (§ 35a)

Ohne Pflegegrad

  1. Sofort: Hilfsmittel beim Arzt verordnen lassen → Krankenkasse zahlt
  2. KfW 455-B beantragen, sobald Programm startet
  3. Landesprogramm prüfen
  4. Steuer: Arbeitskosten absetzen (§ 35a) oder bei medizinischer Notwendigkeit § 33 nutzen

Alternative bei dringendem Bedarf

Wer nicht auf den KfW-Zuschuss warten kann: Der KfW-Kredit 159 bietet bis zu 50.000 Euro als zinsgünstiges Darlehen — und ist jetzt verfügbar. Antragstellung über Ihre Hausbank.

Achtung: Zuschuss (455-B) und Kredit (159) sind nicht kombinierbar — Sie müssen sich für eines entscheiden. Einen detaillierten Vergleich mit Rechenbeispielen finden Sie im Ratgeber KfW 455-B vs. 159.

Checkliste: Förderung richtig beantragen

  • ☐ Kostenvoranschläge einholen, aber keine Verträge unterschreiben
  • ☐ Pflegegrad vorhanden? → Zuerst Pflegekasse-Antrag stellen
  • ☐ Hilfsmittel nötig? → Arzt aufsuchen, Verordnung holen
  • ☐ KfW-Antrag online vorbereiten (Identifizierung, Unterlagen)
  • ☐ Landesprogramm Ihres Bundeslandes prüfen
  • Erst nach Förderzusage: Handwerker beauftragen
  • Nur bargeldlos bezahlen (Überweisung auf Konto des Handwerkers)
  • ☐ Rechnungen aufbewahren: Auf Ihren Namen, mit Adresse und Maßnahmen-Details
  • ☐ Nicht geförderte Arbeiten in der Steuererklärung angeben

Kostenlose Beratung nutzen

Bevor Sie Entscheidungen treffen, nutzen Sie diese kostenlosen Beratungsangebote:

  • Wohnberatungsstellen: Bundesweites Netzwerk mit persönlicher Beratung vor Ort. Helfen bei der Planung und Fördermittelbeantragung
  • Pflegestützpunkte: Beratung zu allen Pflegeleistungen, einschließlich Wohnraumanpassung. Standorte über Ihre Pflegekasse
  • Verbraucherzentralen: Unabhängige Erstberatung zu Fördermitteln

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es für ein barrierefreies Bad?

Drei Hauptquellen: KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, ab Frühjahr 2026), Pflegekasse (bis 4.180 € bei Pflegegrad) und steuerliche Absetzbarkeit (bis 1.200 €/Jahr). Je nach Bundesland kommen Landesprogramme hinzu. Maximum: über 11.000 € bundesweit, über 26.000 € in Hessen oder Hamburg. Einen ausführlichen Ratgeber mit Kosten und KfW-Anforderungen finden Sie unter Barrierefreies Bad mit KfW fördern.

Fördert das BAFA barrierefreien Umbau?

Nein. Das BAFA fördert ausschließlich energetische Maßnahmen (Heizung, Dämmung). Für barrierefreien Umbau sind KfW (455-B), Pflegekasse oder Landesprogramme zuständig. Die Verwechslung entsteht, wenn Badumbau und Heizungserneuerung gleichzeitig geplant werden.

Brauche ich einen Pflegegrad für Förderung?

Nicht für alle Programme. Die KfW (455-B) fördert ohne Pflegegrad. Hilfsmittel auf Rezept (Krankenkasse) brauchen nur eine ärztliche Verordnung. Nur der Pflegekassen-Zuschuss (4.180 €) setzt einen Pflegegrad voraus.

Was zahlt die Krankenkasse beim barrierefreien Umbau?

Die Krankenkasse zahlt einzelne Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung: Toilettensitzerhöhung, Duschstuhl, Badewannenlift, mobile Rampen, Haltegriffe. Für bauliche Maßnahmen (Duschumbau, Türverbreiterung) ist die Pflegekasse zuständig, nicht die Krankenkasse.

Kann ich KfW und Pflegekasse kombinieren?

Ja — aber nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können verschiedene Maßnahmen über verschiedene Fördertöpfe finanzieren. Beispiel: Pflegekasse für die bodengleiche Dusche, KfW für die Türverbreiterung.

Wann kommt die KfW-Förderung 455-B zurück?

Laut Bundeshaushalt 2026 im Frühjahr 2026. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Budget: 50 Millionen Euro. Die Mittel werden voraussichtlich schnell aufgebraucht sein.

Wie viel Zuschuss gibt die Pflegekasse?

Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person (seit 01.01.2025). Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 Euro. Ein erneuter Antrag ist möglich, wenn sich die Pflegesituation verändert.

Muss ich den Förderantrag vor dem Umbau stellen?

Ja — sowohl bei KfW als auch bei Pflegekasse gilt: Antrag vor Baubeginn. Wer erst nach dem Umbau den Antrag stellt, geht leer aus. Kostenvoranschläge einholen ist erlaubt, aber Verträge unterschreiben oder Material bestellen gilt als Baubeginn.

Kann ich den Umbau steuerlich absetzen?

Ja, auf zwei Wegen: (1) Handwerkerleistungen nach § 35a EStG: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr. (2) Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG: Gesamtkosten bei medizinischer Notwendigkeit. Beide Wege setzen eine Rechnung und bargeldlose Zahlung voraus.

Was ist die maximale Förderung, die ich bekommen kann?

Bundesweit mit Pflegegrad: bis zu 11.630 € (Pflegekasse + KfW + Steuer). Mit Landesprogramm in Hamburg: bis zu 31.630 €. Bei anerkanntem Arbeitsunfall über die Berufsgenossenschaft: 100 % ohne Obergrenze.

Nächste Schritte

  1. Prüfen Sie mit unserem interaktiven Fördercheck, welche Programme für Sie in Frage kommen
  2. Lesen Sie unseren Ratgeber zu barrierefreien WCs oder die Bad-Checkliste für konkrete Maßnahmen
  3. Informieren Sie sich über Kosten für barrierefreien Badumbau
  4. Finden Sie spezialisierte Fachbetriebe in Ihrer Nähe, die Erfahrung mit Förderanträgen haben

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