Förderung barrierefreier Umbau in Saarland
Das Saarland bietet über die SIKB eine Förderung bis 7.500 Euro Zuschuss (oder 11.250 Euro Darlehen) für barrierefreies Wohnen. Besonderheit: Ab 60 Jahren kein Behinderungsnachweis erforderlich.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Saarland
Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen
SIKB (Saarländische Investitions- und Kreditbank)
- Art
- Zinsverbilligtes Darlehen / Zuschuss
- Maximaler Betrag
- 11.250 Euro (Darlehen) oder 7.500 Euro (Zuschuss: 50 % der Kosten)
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Ab 60 Jahre ODER Gehbehinderung ODER Pflegegrad
- Einkommensgrenze: 22.500 €/Jahr (Einzelperson), 34.500 €/Jahr (Paare)
- Antrag bei SIKB vor Baubeginn
Gut zu wissen: Alternativer Zugangsweg: Ab 60 Jahren kein Pflegegrad oder Behinderungsnachweis nötig.
Optimale Kombination in Saarland
SIKB Zuschuss (7.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 61.680 € Gesamtförderung.
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Saarland
- Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Saarland?
- Saarland bietet über SIKB landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
- Kann ich Landesförderung in Saarland mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. SIKB Zuschuss (7.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 61.680 € Gesamtförderung.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.