Förderung barrierefreier Umbau in Saarland
Das Saarland bietet über die SIKB eine Förderung bis 7.500 Euro Zuschuss (oder 11.250 Euro Darlehen) für barrierefreies Wohnen. Besonderheit: Ab 60 Jahren kein Behinderungsnachweis erforderlich.
Das saarländische Programm hat einen cleveren Zugangsweg: Ab 60 Jahren können Sie die Förderung ohne Pflegegrad und ohne Behinderungsnachweis beantragen — ein Alter, das viele Eigentümer erreichen, bevor Einschränkungen akut werden. Wer vorausschauend umbaut, profitiert also besonders. Die SIKB bietet wahlweise einen Zuschuss (7.500 Euro, 50 % der Kosten) oder ein zinsverbilligtes Darlehen (11.250 Euro). Die Einkommensgrenze von 22.500 Euro (Einzelperson) bzw. 34.500 Euro (Paare) pro Jahr ist vergleichsweise niedrig — viele berufstätige Eigentümer fallen darüber. Für Rentner ist die Grenze aber oft erreichbar.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Saarland
Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen
SIKB (Saarländische Investitions- und Kreditbank)
- Art
- Zinsverbilligtes Darlehen / Zuschuss
- Maximaler Betrag
- 11.250 Euro (Darlehen) oder 7.500 Euro (Zuschuss: 50 % der Kosten)
- Einkommensgrenze
- Ja
Voraussetzungen
- Ab 60 Jahre ODER Gehbehinderung ODER Pflegegrad
- Einkommensgrenze: 22.500 €/Jahr (Einzelperson), 34.500 €/Jahr (Paare)
- Antrag bei SIKB vor Baubeginn
Gut zu wissen: Alternativer Zugangsweg: Ab 60 Jahren kein Pflegegrad oder Behinderungsnachweis nötig.
Optimale Kombination in Saarland
SIKB Zuschuss (7.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 61.680 € Gesamtförderung.
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Rechenbeispiel: Förderung in Saarland
Ebenerdige Dusche + Handläufe, 62-Jährige Rentnerin, kein Pflegegrad, Rente 18.000 €/Jahr
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Saarland
- Kann ich die SIKB-Förderung schon mit 60 ohne Behinderung beantragen?
- Ja, ab 60 Jahren genügt das Alter als Zugangsvoraussetzung. Sie benötigen weder einen Pflegegrad noch einen Schwerbehindertenausweis noch ein ärztliches Attest. Das macht das saarländische Programm besonders attraktiv für vorausschauenden Umbau — bevor Einschränkungen eintreten.
- Zuschuss oder Darlehen — was ist besser im Saarland?
- In der Regel ist der Zuschuss (7.500 €) besser als das Darlehen (11.250 €), da er nicht zurückgezahlt werden muss. Das Darlehen lohnt sich nur bei größeren Maßnahmen über 15.000 €, wenn Sie den höheren Förderbetrag benötigen und den Kredit problemlos bedienen können.
- Wie berechnet sich die Einkommensgrenze im Saarland?
- Die Grenze liegt bei 22.500 Euro Jahreseinkommen (Einzelperson) bzw. 34.500 Euro (Paare). Angerechnet wird das zu versteuernde Einkommen — nicht das Brutto. Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge senken das anrechenbare Einkommen. Bei Renten wird der steuerpflichtige Anteil zugrunde gelegt.
- Kann ich Landesförderung in Saarland mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. SIKB Zuschuss (7.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 61.680 € Gesamtförderung.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
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Förderung in anderen Bundesländern
Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.