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Förderung barrierefreier Umbau in Saarland

Das Saarland bietet über die SIKB eine Förderung bis 7.500 Euro Zuschuss (oder 11.250 Euro Darlehen) für barrierefreies Wohnen. Besonderheit: Ab 60 Jahren kein Behinderungsnachweis erforderlich.

Das saarländische Programm hat einen cleveren Zugangsweg: Ab 60 Jahren können Sie die Förderung ohne Pflegegrad und ohne Behinderungsnachweis beantragen — ein Alter, das viele Eigentümer erreichen, bevor Einschränkungen akut werden. Wer vorausschauend umbaut, profitiert also besonders. Die SIKB bietet wahlweise einen Zuschuss (7.500 Euro, 50 % der Kosten) oder ein zinsverbilligtes Darlehen (11.250 Euro). Die Einkommensgrenze von 22.500 Euro (Einzelperson) bzw. 34.500 Euro (Paare) pro Jahr ist vergleichsweise niedrig — viele berufstätige Eigentümer fallen darüber. Für Rentner ist die Grenze aber oft erreichbar.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Saarland

Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen

SIKB (Saarländische Investitions- und Kreditbank)

Aktiv
Art
Zinsverbilligtes Darlehen / Zuschuss
Maximaler Betrag
11.250 Euro (Darlehen) oder 7.500 Euro (Zuschuss: 50 % der Kosten)
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Ab 60 Jahre ODER Gehbehinderung ODER Pflegegrad
  • Einkommensgrenze: 22.500 €/Jahr (Einzelperson), 34.500 €/Jahr (Paare)
  • Antrag bei SIKB vor Baubeginn

Gut zu wissen: Alternativer Zugangsweg: Ab 60 Jahren kein Pflegegrad oder Behinderungsnachweis nötig.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Saarland

SIKB Zuschuss (7.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 61.680 € Gesamtförderung.

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Rechenbeispiel: Förderung in Saarland

Ebenerdige Dusche + Handläufe, 62-Jährige Rentnerin, kein Pflegegrad, Rente 18.000 €/Jahr

Gesamtkosten12.000 €
SIKB Zuschuss (50 %, max. 7.500 €)6.000 €
Steuerermäßigung § 35a EStG1.200 €
Eigenanteil4.800 €

Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Saarland

Kann ich die SIKB-Förderung schon mit 60 ohne Behinderung beantragen?
Ja, ab 60 Jahren genügt das Alter als Zugangsvoraussetzung. Sie benötigen weder einen Pflegegrad noch einen Schwerbehindertenausweis noch ein ärztliches Attest. Das macht das saarländische Programm besonders attraktiv für vorausschauenden Umbau — bevor Einschränkungen eintreten.
Zuschuss oder Darlehen — was ist besser im Saarland?
In der Regel ist der Zuschuss (7.500 €) besser als das Darlehen (11.250 €), da er nicht zurückgezahlt werden muss. Das Darlehen lohnt sich nur bei größeren Maßnahmen über 15.000 €, wenn Sie den höheren Förderbetrag benötigen und den Kredit problemlos bedienen können.
Wie berechnet sich die Einkommensgrenze im Saarland?
Die Grenze liegt bei 22.500 Euro Jahreseinkommen (Einzelperson) bzw. 34.500 Euro (Paare). Angerechnet wird das zu versteuernde Einkommen — nicht das Brutto. Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge senken das anrechenbare Einkommen. Bei Renten wird der steuerpflichtige Anteil zugrunde gelegt.
Kann ich Landesförderung in Saarland mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. SIKB Zuschuss (7.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 61.680 € Gesamtförderung.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Saarland finden

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Förderung in anderen Bundesländern

Stand: März 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.