Pflegegrad 1: Zuschuss für barrierefreien Umbau 2026
Pflegegrad 1 bedeutet „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Trotzdem haben Sie Anspruch auf den vollen Wohnungsanpassungs-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 wissen das nicht — und verzichten auf Geld, das ihnen zusteht. Die typischen Maßnahmen bei Pflegegrad 1 konzentrieren sich auf Sturzprävention: Haltegriffe, rutschhemmende Böden und Schwellenabbau. Diese kosten zusammen oft weniger als der Zuschuss und werden vollständig übernommen.
332 €
pro Monat (seit 01.01.2025)
4.180 €
einmalig pro Maßnahme (Pflegekasse)
—
Nicht bei Pflegegrad 1
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Der Begutachtungswert liegt zwischen 12,5 und unter 27 Punkten. Typisch sind leichte Einschränkungen bei der Mobilität, etwa durch beginnende Arthrose, leichte Gleichgewichtsstörungen oder nachlassende Sehkraft.
Typische Einschränkungen
- Leichte Mobilitätseinschränkungen (langsames Gehen, unsicherer Stand)
- Erhöhtes Sturzrisiko, besonders im Bad und auf Treppen
- Nachlassende Feinmotorik (Griffe, Hähne, Schalter)
- Leichte kognitive Einschränkungen (Orientierung, Vergesslichkeit)
Sinnvolle Maßnahmen bei Pflegegrad 1
Diese Maßnahmen werden von der Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI gefördert.
Haltegriffe in Bad und WC
Hohe PrioritätStützgriffe an Dusche, Badewanne und WC verhindern Stürze. Einfachste und wirksamste Einzelmaßnahme bei Pflegegrad 1.
Rutschhemmende Bodenbeläge
Hohe PrioritätAustausch glatter Fliesen gegen rutschhemmende Beläge (mind. R10) im Bad und Flur. Reduziert das Sturzrisiko erheblich.
Schwellenabbau
Hohe PrioritätEntfernung von Türschwellen zwischen Räumen. Beseitigt Stolperfallen bei eingeschränkter Mobilität.
Verbesserte Beleuchtung
Mittlere PrioritätBewegungsmelder, Nachtlichter und blendfreie Beleuchtung in Flur, Bad und Schlafzimmer. Wichtig bei nachlassender Sehkraft.
Erhöhter WC-Sitz
Mittlere PrioritätHöhenverstellbares oder erhöhtes WC (46-48 cm) erleichtert Aufstehen und Hinsetzen bei Knie- oder Hüftproblemen.
Rechenbeispiel: Förderung bei Pflegegrad 1
75-Jährige mit Pflegegrad 1, leichte Arthrose — Sturzprävention im Bad
Maßnahmen
Förderung
Beispielrechnung — tatsächliche Beträge hängen von den konkreten Maßnahmen und individuellen Voraussetzungen ab.
Antragstipps für Pflegegrad 1
- 1Bei Pflegegrad 1 reicht oft ein formloser Antrag bei der Pflegekasse — bevor Sie den Umbau beauftragen
- 2Legen Sie den Kostenvoranschlag bei und begründen Sie kurz, warum die Maßnahme nötig ist (z. B. 'Sturzrisiko im Bad')
- 3Die Pflegekasse hat 3 Wochen Bearbeitungsfrist. Erst nach Genehmigung den Handwerker beauftragen
- 4Bei Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen — der Wohnungsanpassungs-Zuschuss steht Ihnen aber zu
Gut zu wissen bei Pflegegrad 1
- Pflegegrad 1 ist der einzige Pflegegrad ohne Anspruch auf Pflegesachleistungen — aber der Wohnungsanpassungs-Zuschuss steht Ihnen trotzdem zu
- Viele Pflegekassen genehmigen bei Pflegegrad 1 ohne MDK-Gutachten, wenn die Maßnahmen nachvollziehbar begründet sind
- Der Zuschuss ist pro Maßnahme, nicht pro Jahr — bei Verschlechterung (höherer Pflegegrad) können Sie erneut beantragen
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1 und Umbau
- Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 für den Umbau?
- Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Zuschuss ist identisch mit allen anderen Pflegegraden — es gibt keinen Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 5 bei der Höhe.
- Welcher Umbau ist bei Pflegegrad 1 sinnvoll?
- Bei Pflegegrad 1 stehen Sturzprävention und Komfortverbesserung im Vordergrund: Haltegriffe im Bad, rutschhemmende Bodenbeläge, Schwellenabbau und bessere Beleuchtung. Diese Maßnahmen kosten zusammen oft unter 4.180 Euro und werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
- Kann ich bei Pflegegrad 1 auch einen Treppenlift bekommen?
- Ja. Auch bei Pflegegrad 1 können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für einen Treppenlift beantragen. Da Treppenlifte meist 3.500 bis 12.000 Euro kosten, deckt der Zuschuss einen Teil der Kosten. Den Rest können Sie über KfW 455-B (wenn verfügbar) oder den KfW-Kredit 159 finanzieren.
- Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld und Umbau-Zuschuss gleichzeitig?
- Ja. Das monatliche Pflegegeld (332 Euro bei Pflegegrad 1) und der einmalige Wohnungsanpassungs-Zuschuss (bis 4.180 Euro) sind zwei verschiedene Leistungen, die unabhängig voneinander beantragt werden. Beide stehen Ihnen zu.
Weiterführende Ratgeber
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